Wasserschaden in der Mietwohnung: Was tun?

Wasserschaden in der Mietwohnung

Ganz egal, ob die Waschmaschine ausläuft, ein verstopfter Abfluss das Badezimmer oder die Küche unter Wasser setzt oder ein defektes Rohr die Wand durchtränkt – ein Wasserschaden ist immer ein Ärgernis. Im schlimmsten Fall wird die Wohnung unbewohnbar. Wie reagiert man richtig, wer haftet, und was tut die Versicherung?
Geschrieben von
Gerrit Wustmann
  • Wie man auf einen Wasserschaden reagieren muss, wer dafür haftet und welche Versicherung zuständig ist, hängt von den genauen Umständen ab:
  • Hat man den Schaden selbst verursacht?
  • Ist der Vermieter in der Pflicht, weil er die Instandhaltung vernachlässigt hat?
  • Ist die eigene Wohnung betroffen oder auch um und darunterliegende?
  • Oder tropft es aus der Wohnung über der eigenen?
  • Wie schwer ist der Schaden?

Kleinere Leckagen trocknen vorwiegend im Sommer schnell und hinterlassen schlimmstenfalls dunkle Flecken, die sich überstreichen lassen. Größere Wasseraustritte hingegen können größere Reparaturen nötig machen, hin zum Aufstemmen und Trockenlegen der Wände, um Folgeschäden zu verhindern.

Hausrat- oder Haftpflichtversicherung?

Wenn Gegenstände und/oder Möbel durch das Wasser beschädigt oder gar unbrauchbar werden, kann man die Hausratversicherung aktivieren – diese lohnt sich aber wirklich nur dann, wenn man handfeste Werte zu Hause hat. Und dann ist auch die Versicherung entsprechend teuer. Bevor man diese Eventualität absichert, ist also genaues Rechnen angesagt.

Grundsätzlich gilt: Ganz egal, wer oder was den Schaden verursacht hat, man muss ihn umgehend dem Vermieter melden. Denn im Fall von Folgeschäden wie beispielsweise Schimmel (der mitunter erst viel später auftreten kann, wenn das Wasser tief in einer Wand sitzt und sie lange feucht hält) kann anderenfalls der Mieter auch dann haftbar gemacht werden, wenn er an der Ursache gänzlich unschuldig ist.

Hat man selbst eindeutig die Schuld, beispielsweise weil man vergessen hat, das Wasser abzustellen oder aufgrund unsachgemäßer Eigenreparaturen an sanitären Einrichtungen, dann sollte man außerdem seine
Haftpflichtversicherung hinzuziehen. Die Hausratversicherung ist nicht in der Pflicht, wenn man selbst durch aktives Verschulden den Schaden herbeigeführt hat.

Schnell handeln, Ursachen klären

Läuft das Wasser beim Entdecken des Schadens noch immer, muss man zudem Wasser und Strom vorübergehend abschalten, zumindest bis die Quelle gefunden und gebannt ist. Sonst riskiert man eine weitere Verschlimmerung des Zustands. Wenn das Eingreifen Ihre Möglichkeiten übersteigt, rufen Sie einen Fachmann oder bitten Sie den Vermieter darum.

Schäden, die durch lecke oder marode Wasserleitungen entstehen, deckt in der Regel die Gebäudeversicherung des Vermieters ab. Wenn der Mieter unschuldig am Wasserschaden ist, ist der Vermieter in der Pflicht, diesen umgehend zu beseitigen. Leider kommt es hier immer wieder zu Streitfällen, weil keine Seite eine Schuld eingestehen will. In dem Fall werden Sachverständige hinzugezogen. Da Sie als Mieter nicht wissen, ob diese unabhängig sind oder voreingenommen im Sinne des Vermieters, sollten Sie einen eigenen Sachverständigen für ein Zweitgutachten beauftragen. Das ist zwar teuer, kann aber im Streitfall viel Ärger ersparen.

Das Wichtigste ist es in jedem Fall, schnell zu handeln.

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