Mietkautionsbürgschaft: mieten ohne Barkaution
Mietkaution im Vergleich: Bürgschaft, Kautionskonto und Depot
Mit einer Mietkautionsbürgschaft hinterlegen Sie keine Barkaution. Stattdessen erhält Ihr Vermieter eine Urkunde, in der ein Dritter zusagt, für die Forderungen aus dem Mietverhältnis einzustehen — in der Praxis fast immer eine Versicherung, seltener eine Bank und manchmal die Eltern. Ihr Erspartes bleibt verfügbar, und die vereinbarte Sicherheit ist trotzdem gestellt.
Dafür zahlen Sie einen jährlichen Beitrag, der als Prozentsatz Ihrer Kautionssumme berechnet wird. Dieser Beitrag ist das Entgelt für das übernommene Risiko: Er wird nicht angespart und am Ende nicht zurückgezahlt. Und er ändert nichts daran, wer am Schluss zahlt — zieht Ihr Vermieter die Bürgschaft, holt sich der Bürge das Geld bei Ihnen zurück (§ 774 Abs. 1 BGB). Die Bürgschaft verschafft Ihnen Liquidität. Ein Schutz vor der Forderung Ihres Vermieters ist sie nicht.
- Was sie ist: eine Urkunde statt Bargeld. Der Bürge verspricht Ihrem Vermieter, für berechtigte Forderungen einzustehen — beteiligt sind immer drei Parteien.
- Was sie kostet: einen laufenden Jahresbeitrag auf die Kautionssumme, solange die Bürgschaft besteht. Das Geld ist verbraucht, nicht angelegt.
- Was sie nicht leistet: Sie zahlen damit keine Kaution ab, und Sie sind nicht gegen die Inanspruchnahme versichert. Nach der Zahlung fordert der Bürge den Betrag von Ihnen.
- Für wen sie passt: für kurze Mietverhältnisse, für den Engpass beim Umzug und für alle, die das Geld gerade brauchen — nicht als Dauerlösung über viele Jahre.
Ob Kautionskonto, Bürgschaft oder Depot zu Ihrer Situation passt, klärt unser Mietkautions-Vergleich. Die Grundlagen zu Höhe, Zulässigkeit und Rückgabe der Kaution stehen in unseren Grundlagen zur Mietkaution.
Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?
Die Bürgschaft ist im Gesetz knapp definiert: „Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen“ (§ 765 Abs. 1 BGB). Übertragen auf die Miete heißt das: Der Bürgschaftsvertrag besteht zwischen dem Bürgen und Ihrem Vermieter. Sie selbst schließen mit dem Bürgen einen zweiten Vertrag — bei den Versicherern ist das ein Versicherungsvertrag, für den Sie den Beitrag zahlen.
Weil sich die Bürgschaft auch auf künftige Verbindlichkeiten erstrecken kann (§ 765 Abs. 2 BGB), funktioniert sie als Mietsicherheit, obwohl beim Einzug noch gar keine Forderung existiert.
Für die Erklärung des Bürgen verlangt das Gesetz Schriftform, und „die Erteilung der Bürgschaftserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen“ (§ 766 BGB). Das erklärt einen Unterschied, den viele Ratgeber übersehen: Für Banken und Versicherer gilt diese Formvorschrift nicht, weil die Bürgschaft für sie ein Handelsgeschäft ist (§ 350 HGB). Deshalb kann der Versicherer hinter heysafe (AXA) die Bürgschaft rein digital als PDF erklären, während Kautel die Originalurkunde per Post schickt — und deshalb brauchen bürgende Eltern ein unterschriebenes Papier.
Die drei Formen im Sprachgebrauch
- Mietkautionsversicherung / Kautionsbürgschaft: Ein Versicherer bürgt, ein spezialisierter Anbieter vermittelt und verwaltet den Vertrag. Das ist der Regelfall am Privatkundenmarkt.
- Bankbürgschaft (Mietaval): Eine Bank bürgt. Die Versicherer grenzen sich davon ausdrücklich ab: Helvetia bewirbt die Baloise Mietkautions-Police als „günstiger als ein Raten- oder Dispokredit“ und „unabhängig von Banken“.
- Privatbürgschaft: Eltern, Verwandte oder Bekannte verbürgen sich. Das kostet nichts, verlagert das Risiko aber in die Familie.
Die Bürgschaft selbst regeln die §§ 765 ff. BGB. Aus dem Mietrecht kommen dazu: § 551 Abs. 1 BGB (die Sicherheit darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskosten betragen), Absatz 2 (Ratenzahlung bei einer Geldkaution) und Absatz 4 („Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam“). Nicht einschlägig ist § 551 Abs. 3 BGB — er regelt, wie eine hinterlegte Geldsumme anzulegen und zu verzinsen ist, und sagt zur Bürgschaft nichts. Stand: August 2026.
Mehrere Sicherheiten werden zusammengerechnet: „Sind mehrere Sicherheiten vereinbart, dürfen diese zusammengerechnet den nach § 551 Abs. 1 BGB höchstzulässigen Betrag nicht überschreiten“ (BGH, Urteil vom 30.06.2004 – VIII ZR 243/03). Verboten ist damit nicht das Nebeneinander zweier Sicherheiten, sondern das Überschreiten der Grenze: Verlangt Ihr Vermieter die volle Barkaution und zusätzlich eine Bürgschaft der Eltern, ist die Bürgschaft unwirksam. Zwei Ausnahmen sind anerkannt: wenn ein Dritter die Bürgschaft unaufgefordert anbietet (BGH, Urteil vom 07.06.1990 – IX ZR 16/90, BGHZ 111, 361; in der eben zitierten Entscheidung VIII ZR 243/03 ausdrücklich aufgegriffen), und wenn eine Sicherheit gestellt wird, um eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs abzuwenden (BGH, Urteil vom 10.04.2013 – VIII ZR 379/12).
Was die Bürgschaft kostet — und warum das Geld weg ist
Der Beitrag wird als Prozentsatz der Kautionssumme berechnet, nicht der Kaltmiete, und fällt für jedes Jahr an, in dem die Bürgschaft läuft. Drei Punkte entscheiden darüber, was Sie tatsächlich zahlen:
- Der Beitragssatz unterscheidet sich zwischen den Anbietern spürbar. Die aktuellen Sätze finden Sie in unserem Mietkautions-Vergleich — im Fließtext veralten solche Zahlen zu schnell, um sie hier festzuschreiben.
- Der Mindestbeitrag. Viele Anbieter setzen einen jährlichen Mindestbeitrag an. Bei kleinen Kautionssummen liegt der reale Preis dann über dem Prozentsatz, und die Reihenfolge der Anbieter kann sich umdrehen. In unserem Vergleich sind die Mindestbeiträge derzeit nicht ausgewiesen — fragen Sie diesen Wert vor dem Abschluss beim Anbieter ab.
- Die Zahlweise. Nicht jeder Anbieter lässt Ihnen die Wahl: Bei der Baloise Mietkautions-Police wird die Prämie ausschließlich jährlich eingezogen, andere bieten auch monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlung an. Wer die Wahl hat, sollte nachrechnen — die R+V wirbt für ihr eigenes Angebot ausdrücklich mit einer Ersparnis bei jährlicher Zahlweise, während die übrigen Anbieter einen Aufschlag für unterjährige Zahlung nicht ausweisen (Stand: August 2026).
Entscheidend ist aber nicht der Jahresbeitrag, sondern die Summe über die Mietdauer. Deutsche Mietverhältnisse laufen häufig über viele Jahre — und der Beitrag läuft mit.
| Beitragssatz p. a. | nach 1 Jahr | nach 3 Jahren | nach 5 Jahren | nach 8 Jahren | nach 12 Jahren |
|---|---|---|---|---|---|
| 4,0 % | 4 % | 12 % | 20 % | 32 % | 48 % |
| 4,5 % | 4,5 % | 13,5 % | 22,5 % | 36 % | 54 % |
| 5,0 % | 5 % | 15 % | 25 % | 40 % | 60 % |
| 5,5 % | 5,5 % | 16,5 % | 27,5 % | 44 % | 66 % |
| Lesehilfe: Angaben in Prozent der Kautionssumme, ohne Mindestbeitrag und ohne Zuschlag bei unterjähriger Zahlweise. Reines Rechenbeispiel — welcher Satz für Sie gilt, zeigt unser Mietkautions-Vergleich. Beispiel: Bei 2.400 € Kaution und einem angenommenen Satz von 4,5 % zahlen Sie 108 € im Jahr, nach acht Jahren 864 €. | |||||
Nach acht Jahren haben Sie also rund ein Drittel der Kautionssumme ausgegeben — und schulden die Kaution weiterhin in voller Höhe. Das ist keine Kritik am Produkt, sondern seine Funktionsweise: Sie kaufen Liquidität, kein Guthaben.
Die drei großen Anbieter — kautionsfrei.de, heysafe und Helvetia — beantworten dieselbe Frage in ihren FAQ, weil sie so häufig gestellt wird: Nein, mit dem Beitrag zahlen Sie Ihre Kaution nicht ab. Es entsteht kein Guthaben, es wird nichts angelegt, und am Ende des Mietverhältnisses bekommen Sie nichts zurück — außer einem bereits im Voraus gezahlten Beitragsanteil, sofern Ihr Anbieter anteilig erstattet. Bleibt die Wohnung ohne Schaden, war die Bürgschaft eine reine Dienstleistung. Wird sie gezogen, müssen Sie den Betrag zusätzlich erstatten.
Bürgschaft, Ratenzahlung oder Barkaution: was wirklich günstiger ist
Wer die Bürgschaft in Erwägung zieht, hat meist ein Liquiditätsproblem und keine grundsätzliche Abneigung gegen die Barkaution. Für genau diesen Fall gibt es eine Möglichkeit, die im Gesetz steht und nichts kostet — sie ist nur wenig bekannt.
§ 551 Abs. 2 BGB: „Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.“ Sie müssen also nicht drei Nettokaltmieten auf einmal aufbringen, sondern dürfen sie über drei Monate strecken — ohne Zustimmung des Vermieters und ohne Zuschlag. Eine Klausel im Mietvertrag, die die Schlüsselübergabe von der vollständigen Zahlung abhängig macht, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 30.06.2004 – VIII ZR 243/03).
Wichtig ist die Voraussetzung im ersten Halbsatz: Das Ratenrecht gilt, wenn eine Geldsumme zu stellen ist. Für eine Bürgschaft gilt es nicht: Sie kann nicht in Teilen gestellt werden. Wie Sie den Beitrag zahlen — jährlich oder unterjährig —, richtet sich davon unabhängig nach den Bedingungen des Anbieters. Der Bundesgerichtshof hat das ausdrücklich festgehalten: Das Gesetz sieht „die Leistung einer Mietkautionsbürgschaft in Raten nicht vor; ein Recht des Mieters auf Teilleistungen besteht insoweit grundsätzlich nicht“ (BGH, Urteil vom 14.05.2025 – VIII ZR 256/23, Randnummer 37).
- Kurzes Mietverhältnis, akuter Engpass: Hier spielt die Bürgschaft ihre Stärke aus. Ein oder zwei Jahresbeiträge sind überschaubar, und das Geld bleibt für Umzug, Möbel und Kaution der alten Wohnung verfügbar.
- Doppelbelastung beim Umzug: Der klassische Fall — die alte Kaution ist noch nicht abgerechnet, die neue schon fällig, dazu kommen die übrigen Umzugskosten. Die Bürgschaft überbrückt diese Phase sofort.
- Lange geplante Mietdauer, Geld ist vorhanden: Dann rechnet sich die Barkaution. Sie hinterlegen den Betrag auf einem Mietkautionskonto, das nach § 551 Abs. 3 BGB getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden muss und dessen Erträge Ihnen zustehen. Das Geld ist gebunden, aber es bleibt Ihres.
- Renditeorientiert: Wer Kursschwankungen aushält und den Vermieter überzeugt, kann die Kaution in einem Mietkautionsdepot anlegen. Das ist die einzige Variante mit Chance auf Wertzuwachs — und die einzige mit Verlustrisiko.
Als grobe Orientierung: Je länger Sie voraussichtlich wohnen bleiben, desto teurer wird die Bürgschaft im Verhältnis zur einmaligen Kapitalbindung. Wer die drei Kaltmieten nicht sofort, aber innerhalb von drei Monaten aufbringen kann, fährt mit der Ratenzahlung nach § 551 Abs. 2 BGB fast immer günstiger.
Wenn der Vermieter die Bürgschaft zieht: Regress, Fristen, Folgen
Dieses Kapitel entscheidet, ob die Bürgschaft für Sie das richtige Produkt ist — im Bestand vieler Ratgeber steht dazu ein einziger Stichpunkt.
Die Einrede der Vorausklage haben Sie in der Praxis nicht
Nach dem Gesetz kann ein Bürge die Zahlung zunächst verweigern, „solange nicht der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat“ (§ 771 BGB). Diese Einrede der Vorausklage entfällt jedoch, wenn der Bürge auf sie verzichtet — „insbesondere wenn er sich als Selbstschuldner verbürgt hat“ (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Und für kaufmännische Bürgen steht sie von vornherein nicht zur Verfügung: „Dem Bürgen steht, wenn die Bürgschaft für ihn ein Handelsgeschäft ist, die Einrede der Vorausklage nicht zu“ (§ 349 HGB).
Bei einer Bank- oder Versicherungsbürgschaft ist die Einrede damit der Ausnahmefall, nicht die Regel. Praktisch relevant bleibt sie nur bei einer privaten Bürgschaft — und auch dort verlangen Mietverträge regelmäßig eine selbstschuldnerische Bürgschaft, in der der Bürge auf die Einrede verzichtet.
Ob der Bürge prüft, ist der wichtigste Produktunterschied
Hier unterscheiden sich die Anbieter grundlegend, und dieser Unterschied veraltet nicht so schnell wie ein Prozentsatz:
- Zahlung auf erstes Anfordern. Der Bürge zahlt, ohne die Berechtigung der Forderung zu prüfen. In den Vertragsbedingungen der Moneyfix Mietkaution steht das wörtlich: „Wir sind dabei nicht verpflichtet zu prüfen, ob der seitens des Vermieters gegen Sie geltend gemachte Anspruch in Grund und Höhe tatsächlich besteht“ (Bedingungen AVBMFAZ-A4-0626, Stand 06/2026, kautionskasse.de). Verweigert wird nur bei offensichtlichem Rechtsmissbrauch. Wie eng das Zeitfenster ist, beziffert die Deutsche Kautionskasse in ihren FAQ selbst: Nach der Schadenmeldung hat der Mieter „10 Tage für eine Stellungnahme“; ohne liquide Beweismittel „erfolgt die Zahlung nach 14 Tagen“. Auch die Baloise Mietkautions-Police der Helvetia ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern — dort haben Sie allerdings vier Wochen Zeit für einen Einspruch, bevor gezahlt wird.
- Prüfung vor der Zahlung. Bei Produkten mit der R+V als Bürgin wird die Forderung zunächst geprüft; kautionsfrei.de bewirbt das auf seiner Startseite als „Mieter-Schutz“ — Forderungen des Vermieters würden „nicht ungeprüft übernommen“ — und beschreibt den Ablauf in seinen häufigen Fragen so: Der Mieter bekomme „die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen handfeste Beweise vorzulegen, um die Auszahlung zu verhindern“, danach prüften die Mietrechtsexperten der R+V die Forderung. Die R+V selbst formuliert, dass der Vermieter klagen muss, wenn er seine Ansprüche nicht plausibel machen kann.
Der Kontrast zur Barkaution ist deutlich: Dort hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vermieter „während des laufenden Mietverhältnisses … eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten“ darf (Urteil vom 07.05.2014 – VIII ZR 234/13). Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern fließt das Geld dagegen zuerst, und die Frage nach dem „Ob“ wird danach geklärt.
Nach der Zahlung kommt der Regress
„Soweit der Bürge den Gläubiger befriedigt, geht die Forderung des Gläubigers gegen den Hauptschuldner auf ihn über“ (§ 774 Abs. 1 BGB). Der Bürge tritt also an die Stelle Ihres Vermieters und verlangt den Betrag von Ihnen. Die Anbieter setzen das in ihren Bedingungen konsequent um: Erstattung des ausgezahlten Betrags, Verzinsung ab Auszahlung und Ersatz der Aufwendungen; teils wird die Summe schon vor der Auszahlung angefordert. Was die Verzinsung kostet, hängt am gesetzlichen Basiszinssatz: Die Bedingungen der Moneyfix Mietkaution verzinsen den ausgezahlten Betrag „mit dem jeweiligen Basiszinssatz“ — der liegt nach § 247 BGB derzeit bei 1,52 %.
Die Vertragsbedingungen der Moneyfix Mietkaution lassen gegen den Erstattungsanspruch „nur solche Einwände hinsichtlich Grund, Höhe oder Bestand geltend machen, welche uns zum Zeitpunkt der Auszahlung an Ihren Vermieter bereits bekannt waren und uns zur Verweigerung der Auszahlung gemäß Ziffer 2.3, Absatz 2 berechtigt hätten“. Ihr Rückforderungsanspruch gegen den Vermieter bleibt bestehen — nur müssen Sie ihn dann selbst durchsetzen, während das Geld bereits geflossen ist. Dazu kommt eine harte Frist: Halten Sie die Forderung für offensichtlich rechtsmissbräuchlich oder für offensichtlich unbegründet, „sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche anzuzeigen“ — und Ihre Einwände „umfassend zu begründen und durch liquide Beweismittel (rechtskräftige Urteile, sonstige Titel, Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger und andere Urkunden) zu belegen“ (Bedingungen AVBMFAZ-A4-0626, Stand 06/2026). Sich sofort beim Bürgen zu melden ist bei diesem Anbieter also keine Empfehlung, sondern Vertragspflicht. Ob Ihr Vermieter überhaupt zugreifen darf, klärt unser Ratgeber Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?.
Ein Regressfall wirkt außerdem über das eine Mietverhältnis hinaus: kautionsfrei.de führt in seiner Voraussetzungsliste ausdrücklich auf, es dürften „keine offenen Beiträge oder Regresse bei der R+V Versicherung bestehen“. Wer einmal nicht erstattet hat, bekommt beim selben Risikoträger so schnell keine zweite Bürgschaft.
Wer eine Bürgschaft bekommt: Voraussetzungen und Unterlagen
Bei den Versicherungslösungen für Privatkunden läuft der Abschluss online und dauert wenige Minuten; Getmomo ist die Ausnahme — dort startet den Vorgang der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung. Verlangt wird durchgängig wenig, und die einzelnen Punkte unterscheiden sich je nach Anbieter (Stand: August 2026):
- Volljährigkeit und ein bestehender oder unterschriftsreifer Mietvertrag — das nennt jeder Anbieter, dessen Voraussetzungen veröffentlicht sind.
- Zustimmung des Vermieters zur Kautionsstellung per Bürgschaft — Kautel nennt sie ausdrücklich als erste Voraussetzung.
- Bezug zu Deutschland: heysafe verlangt ein „deutsches Mietverhältnis“, die Wohnung muss also in Deutschland liegen; die Deutsche Kautionskasse setzt eine Meldeadresse in Deutschland voraus.
- Bankkonto. Die verbreitete Angabe „deutsches Bankkonto“ trifft auf die Versicherungslösungen nicht zu: Kautel verlangt ein europäisches Konto, die Deutsche Kautionskasse eine EU-Bankverbindung, die Baloise Mietkautions-Police lediglich, dass die Prämie von Ihrem eigenen Konto eingezogen wird, und heysafe nennt in seiner Voraussetzungsliste überhaupt kein Konto. Getmomo veröffentlicht für Mieter gar keine eigene Voraussetzungsliste — dort läuft der Abschluss über den Vermieter.
- Bonitätsprüfung. Sie ist ausnahmslos Teil des Antrags und läuft automatisiert: heysafe prüft die Bonität „vor der Angebotserstellung“, kautionsfrei.de sieht sich dazu „verpflichtet“, die Baloise Mietkautions-Police prüft „automatisiert online“ und vergleicht das Verfahren ausdrücklich mit einer SCHUFA-Auskunft, die Deutsche Kautionskasse spricht von einer „Risiko- und Bonitätsprüfung“, Kautel bewilligt den Antrag nur bei positivem Ergebnis. Fällt sie negativ aus, kann der Antrag abgelehnt werden.
- Daten zum Mietverhältnis: Adresse, Mietbeginn, Kautionshöhe, Vermieter.
Ein geringes Einkommen ist kein Ausschlussgrund — kautionsfrei.de stellt ausdrücklich klar, dass Beruf, Ausbildung oder Transferleistungen für den Abschluss keine Rolle spielen; geprüft wird die Bonität, nicht das Einkommen. Die oft genannte Bescheinigung des bisherigen Vermieters über Mietschuldenfreiheit taucht in keiner der veröffentlichten Voraussetzungslisten auf — sie gehört in die Bewerbung um die Wohnung, nicht in den Antrag auf eine Bürgschaft.
Anbieter 2026 im Überblick
Der Markt hat sich seit 2022 spürbar verändert, und zwar in zwei Richtungen. Erstens die Namen: Aus den Basler Versicherungen wurde Baloise, und nach dem Zusammenschluss von Helvetia und Baloise firmiert das deutsche Geschäft inzwischen als Helvetia — die Produktmarke heißt weiterhin „Baloise Mietkautions-Police“. Die Marke Kautionsfuchs existiert nicht mehr; ihre Adresse leitet auf heysafe weiter, das den Übergang selbst dokumentiert. Zweitens die Struktur: Hinter den Marken stehen deutlich weniger Unternehmen, als die Namen vermuten lassen.
heysafe und kautionsfrei.de sind zwei Marken derselben Gesellschaft, der plusForta GmbH in Düsseldorf, die seit Februar 2019 zur Aareal Bank Gruppe gehört und als Versicherungsmakler auftritt (Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, IHK Düsseldorf) — die beiden Marken arbeiten aber mit unterschiedlichen Risikoträgern und unterschiedlichen Regeln im Schadensfall. Wer beide „vergleicht“, vergleicht zwei Produkte eines Hauses. Genau deshalb lohnt sich ein Blick in unseren Mietkautions-Vergleich — nicht nur beim Preis, sondern bei der Frage, wer im Ernstfall zahlt und nach welchen Regeln.
| Marke | Anbieter/Vermittler | Bürge (Risikoträger) | Im Schadensfall | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| heysafe | plusForta GmbH, Düsseldorf (Versicherungsmakler, Aareal Bank Gruppe) | AXA | wirbt gegenüber Vermietern mit Zahlung auf erstes Anfordern | Bürgschaft rein digital als PDF, Echtheit online prüfbar |
| kautionsfrei.de | plusForta GmbH, Düsseldorf | R+V | Forderung wird vor der Zahlung geprüft | anteilige Beitragserstattung, Widerrufsfrist nach Antrag |
| Baloise Mietkautions-Police | Helvetia (vormals Baloise, davor Basler) | Baloise Sachversicherung AG Deutschland (Helvetia Baloise Gruppe) | Zahlung auf erstes Anfordern, vorher vier Wochen Einspruchsfrist | Beitrag nur per SEPA-Lastschrift, keine Mindestlaufzeit |
| Moneyfix Mietkaution | Deutsche Kautionskasse AG, Starnberg (Versicherungsvertreter) | Allianz Versicherungs-AG | unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern ohne Prüfpflicht | Original-Urkunde mit Prägesiegel per Post; Entgelt läuft bis zur Entlassung aus der Haftung |
| Kautel | Cresult GmbH | R+V als Hauptpartner, weitere Versicherer im Pool | Auszahlung bei berechtigter Forderung, anschließend Regress beim Mieter | Original-Urkunde per Post, keine Mindestvertragslaufzeit |
| DepositDirect | depositdirect Finance B.V., Amsterdam | öffentlich nicht benannt | Prüfung der Forderung, in besonderen Fällen bis zu 90 Tage | niederländisches Recht und Gerichtsstand, deutschsprachiger Service |
| Getmomo | Getmomo Financial GmbH, Berlin | Partnerbank (Bankbürgschaft, keine Versicherung) | Konditionen und Schadensregeln öffentlich nicht ausgewiesen | Abschluss läuft über Vermieter bzw. Hausverwaltung, nicht über den Mieter |
| Hinweise: Beitragssätze und Kautionsgrenzen stehen in unserem Mietkautions-Vergleich, weil sie sich häufiger ändern als dieser Text. kautionsfrei.de ist dort derzeit nur mit dem gewerblichen Tarif gelistet. Bei Kautel, DepositDirect und Getmomo weisen die Anbieter ihre Konditionen öffentlich nicht aus. | ||||
Zwei Zeilen dieser Tabelle verdienen besondere Aufmerksamkeit. DepositDirect ist eine niederländische B. V.; Risikoträger und Aufsichtsbehörde sind auf der deutschsprachigen Website nicht ausgewiesen, und die Nutzungsbedingungen unterstellen den Vertrag niederländischem Recht mit Gerichtsstand in den Niederlanden. Dazu kommen zwei Punkte, die die Einordnung des Produkts betreffen: Der Anbieter nennt sein Dokument „Mietkautionsbestätigung“ und nicht Bürgschaftsurkunde, und aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen geht nicht hervor, ob rechtlich eine Bürgschaft nach §§ 765 ff. BGB vorliegt; die Nutzungsbedingungen begrenzen die Haftung des Anbieters außerdem auf einen Betrag, der „nicht höher ist als ein Dollar“ oder die im Monat vor dem Ereignis gezahlten Beträge; zuletzt aktualisiert wurden sie am 1. August 2024. Bei einem Produkt, das im Ernstfall mehrere tausend Euro absichern soll, sind das Punkte, die Sie vor dem Abschluss kennen sollten. Getmomo wiederum richtet sich an Hausverwaltungen und Vermieter: Der Abschluss erfolgt laut Anbieter auf Einladung des Vermieters, und die Gesellschaft erbringt eigenen Angaben zufolge selbst keine erlaubnispflichtigen Bank- oder Finanzdienstleistungen, sondern arbeitet mit Partnerinstituten.
Erfahrungen von Mietern mit Kautionsbürgschaften
Belastbare Nutzerbewertungen sind in dieser Produktkategorie schwer zu bekommen. Die publizierten Werte stammen fast ausschließlich von der Bewertungsplattform eKomi, auf der die Anbieter ihre Kunden nach dem Abschluss um eine Bewertung bitten. Wir haben die Profile der vier dort vertretenen Anbieter am 06.08.2026 abgerufen:
- kautionsfrei.de: 4,9 von 5 Punkten, 397 Bewertungen in den letzten zwölf Monaten aus einem Gesamtpool von 39.975 Bewertungen.
- heysafe: 4,9 von 5 Punkten, 179 Bewertungen in den letzten zwölf Monaten, 759 insgesamt — die deutlich kleinere Grundgesamtheit passt zum jüngeren Alter der Marke.
- Baloise Mietkautions-Police (Helvetia): 4,8 von 5 Punkten, 451 Bewertungen in den letzten zwölf Monaten, 2.426 insgesamt.
- Deutsche Kautionskasse (Moneyfix): 5,0 von 5 Punkten — allerdings aus nur 53 Bewertungen der letzten zwölf Monate bei 2.816 insgesamt.
Der Tenor ist über alle Profile hinweg derselbe: schnelle, unkomplizierte Abwicklung, verständliche Antragsstrecke, Urkunde binnen Minuten, erreichbarer Telefonservice. Das passt zu den Antragsstrecken der Anbieter, die durchgängig auf einen Online-Abschluss in wenigen Minuten ausgelegt sind.
Diese Werte messen allerdings nur den Verkaufsvorgang. Die Einladung zur Bewertung geht nach dem Abschluss heraus — also zu einem Zeitpunkt, an dem noch nichts schiefgehen kann. Über die eigentlichen Streitpunkte sagen 4,9 Sterne nichts: Was passiert, wenn der Vermieter die Bürgschaft zieht? Wie lange dauert die Freigabe? Wird der Beitrag anteilig erstattet? Wie wenig diese Zahlen tragen, zeigt die Deutsche Kautionskasse: makellose 5,0 Punkte — gestützt auf 53 Rückmeldungen in zwölf Monaten. Unabhängige Bewertungen mit belastbarer Fallzahl haben wir zu diesen Anbietern nicht gefunden; zu Getmomo sind fast nur Stimmen von Hausverwaltungen und Vermietern dokumentiert, die der Anbieter in einer eigenen Umfrage im Frühjahr 2026 erhoben hat.
Die typischen Streitpunkte liegen ohnehin nicht beim Abschluss, sondern in der Zeit danach — und vier davon lassen sich an den Bedingungen selbst ablesen, ohne dass man dafür Bewertungen bräuchte: die Gesamtkosten über die Mietdauer (siehe Kostentabelle oben), die Beitragspflicht, die bis zur Entlassung aus der Haftung weiterläuft (heysafe und Moneyfix formulieren das wörtlich), der Preisunterschied zwischen jährlicher und unterjähriger Zahlweise (die R+V wirbt für ihr Angebot mit der Ersparnis bei jährlicher Zahlung) und die Rückforderung nach einer Inanspruchnahme. Der letzte Punkt ist kein Fehlverhalten der Anbieter, sondern § 774 BGB in der Praxis.
Ein zweiter Blick geht dorthin, wo Streitfälle aktenkundig werden. Im Jahresbericht 2025 des Versicherungsombudsmanns kommen Mietkautions- oder Bürgschaftsversicherungen bei 20.064 zulässigen Beschwerden als Thema nicht vor: Die Schwerpunkte lagen bei Kfz-Versicherungen (5.320 Eingänge), Rechtsschutz (4.005) und den unter „Sonstige“ zusammengefassten Sparten (2.706), die der Bericht mit Reise-, Elektronik-, Tierkranken-, Fahrrad- und Bauleistungsversicherungen beschreibt. Ein Freibrief ist das nicht — die Schlichtungsstelle weist Kautionsprodukte schlicht nicht gesondert aus, und wer sich nicht beschwert, taucht in keiner Statistik auf. Es heißt aber: Ein bekanntes Beschwerdethema sind Kautionsbürgschaften dort nicht.
Für Streitigkeiten mit Versicherern gibt es eine Schlichtungsstelle: den Versicherungsombudsmann e. V. Das Verfahren ist für Sie kostenlos „bis auf Ihre eigenen Ausgaben, beispielsweise für Porto oder Ihren Vertreter“. Zuständig ist die Ombudsfrau für Beschwerdewerte bis 100.000 €; verbindlich sind ihre Entscheidungen für die Mitgliedsunternehmen bis 10.000 € (Stand: August 2026). Weil die Mietsicherheit höchstens drei Nettokaltmieten beträgt, liegen Sie damit praktisch immer im verbindlichen Bereich. Richtet sich Ihre Beschwerde gegen den Vermittler statt gegen den Versicherer, ist die Ombudsfrau ebenfalls zuständig (§ 214 VVG), kann dort aber nicht verbindlich entscheiden. plusForta nennt die Stelle im eigenen Impressum; die Bedingungen der Moneyfix Mietkaution nennen daneben die BaFin als Aufsichtsbehörde, an die Sie sich mit einer Beschwerde ebenfalls wenden können.
Bürgschaft kündigen und Urkunde zurückbekommen
Die verbreitetste Fehlvorstellung: Mit dem Auszug sei die Sache erledigt. Sie ist es nicht. Die Bürgschaft besteht gegenüber Ihrem Vermieter fort, bis dieser den Bürgen aus der Haftung entlässt — in der Regel durch Rückgabe der Originalurkunde oder eine Enthaftungserklärung. Bis dahin läuft in aller Regel auch Ihre Beitragspflicht weiter: heysafe formuliert wörtlich, die Zahlungspflicht ende „auch nach einer Kündigung erst, wenn wir vom Vermieter vollständig aus der Bürgschaftshaftung entlassen wurden“; bei der Moneyfix Mietkaution ist über das Vertragsende hinaus ein Entgelt in Höhe des Beitrags zu zahlen, solange die Entlassung aussteht.
Wie lange der Vermieter Zeit hat
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Der Bundesgerichtshof stellt darauf ab, dass der Rückgabeanspruch „erst fällig [wird], wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf“ (Versäumnisurteil vom 20.07.2016 – VIII ZR 263/14). Der Leitsatz spricht allgemein von der „Mietsicherheit“; eine Entscheidung speziell zur Rückgabe einer Bürgschaftsurkunde liegt uns nicht vor.
Steht die Betriebskostenabrechnung noch aus, darf der Vermieter „einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist“ — entschieden hat der BGH das für die Kaution (Urteil vom 18.01.2006 – VIII ZR 71/05). Diese Abrechnungsfrist beträgt nach § 556 Abs. 3 BGB zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums; welche Posten überhaupt in diese Abrechnung gehören, erklärt unser Ratgeber Nebenkosten: was Vermieter abrechnen dürfen. In der Praxis nennt ein Anbieter (Kautel) eine Übergangszeit von drei bis sechs Monaten bis zur Freigabe der alten Bürgschaft — das ist ein Erfahrungswert, keine Frist, auf die Sie sich berufen können.
Warum die sechs Monate aus § 548 BGB nicht ausreichen
Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe der Mietsache (§ 548 Abs. 1 BGB). Daraus folgt aber nicht, dass Sie nach einem halben Jahr sicher sind: Bei der Barkaution darf der Vermieter im Rahmen der Kautionsabrechnung auch mit bereits verjährten Schadensersatzforderungen aufrechnen (BGH, Urteil vom 10.07.2024 – VIII ZR 184/23). Die Bürgen ziehen das nach: In den Bedingungen der Moneyfix Mietkaution verzichtet der Versicherer gegenüber dem Vermieter ausdrücklich auf die Verjährungseinrede nach § 548 BGB, „soweit Ihr Vermieter bei einer in Geld gestellten Mietsicherheit (Barkaution) berechtigt wäre, den verjährten Anspruch mit dieser aufzurechnen“.
Umgekehrt gibt es eine belegte Grenze zu Ihren Gunsten: Wegen bereits verjährter Betriebskostennachforderungen darf sich der Vermieter aus der Mietsicherheit nicht befriedigen (BGH, Versäumnisurteil vom 20.07.2016 – VIII ZR 263/14, Leitsatz zu § 216 Abs. 3 BGB).
Der Ablauf in vier Schritten
- Wohnung übergeben, Protokoll unterschreiben lassen, Zählerstände festhalten.
- Vermieter schriftlich zur Freigabe der Bürgschaft auffordern, sobald Abrechnung und Ansprüche geklärt sind.
- Originalurkunde zurückverlangen — oder, bei digitalen Anbietern, die Enthaftungserklärung des Vermieters an den Bürgen weiterleiten.
- Vertrag beim Bürgen kündigen. Kündigen allein genügt nicht: Ohne Entlassung aus der Haftung bleibt die Beitragspflicht bestehen.
Ob und wie viel Sie von einem im Voraus gezahlten Beitrag zurückbekommen, ist anbieterabhängig: Manche erstatten taggenau anteilig, andere formulieren an einer Stelle „nicht rückerstattbar“ und an anderer „anteilige Erstattung“. Die pauschale Aussage, gezahlte Beiträge kämen immer anteilig zurück, trifft nicht zu — fragen Sie vor dem Abschluss nach dieser Regelung.
Wenn der Vermieter die Bürgschaft ablehnt
Welche Form die Mietsicherheit hat, ergibt sich aus der Vereinbarung im Mietvertrag; § 551 BGB begrenzt nur die Höhe der Sicherheit. Die R+V formuliert das in ihren eigenen FAQ am deutlichsten: „Vermieter sind nicht verpflichtet, eine Bürgschaft von Versicherungen oder einem anderen Anbieter zu akzeptieren.“ Die Anbieter setzen deshalb die Zustimmung des Vermieters voraus — Kautel nennt sie als erste Voraussetzung — und halten für den Ablehnungsfall Rückwege bereit: heysafe räumt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ein, wenn der Vermieter „nicht mit einer Mietkautionsbürgschaft einverstanden“ ist, die Deutsche Kautionskasse eine kostenfreie Rückgabe binnen vier Wochen (Stand: August 2026).
Klären Sie die Frage deshalb vor der Vertragsunterschrift, nicht danach. Lehnt Ihr Vermieter ab, bleiben zwei Wege, die nichts extra kosten: die Ratenzahlung nach § 551 Abs. 2 BGB und die Barkaution auf einem Mietkautionskonto. Auch der umgekehrte Weg ist möglich, wenn beide Seiten mitspielen: Eine bereits gezahlte Barkaution lässt sich im laufenden Mietverhältnis durch eine Bürgschaftsurkunde ablösen — der Vermieter gibt das Kautionskonto frei, an der Höhe seiner Sicherheit ändert sich nichts.
Wer die vereinbarte Geldkaution nicht zahlt, riskiert die Wohnung: Nach § 569 Abs. 2a BGB liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, wenn der Mieter mit der Sicherheitsleistung „in Höhe eines Betrages im Verzug ist, der der zweifachen Monatsmiete entspricht“ — einer Abmahnung bedarf es dafür nicht. Ist dagegen eine Bürgschaft als Sicherheit vereinbart, greift dieser Kündigungstatbestand nicht: „Ist ein Mieter mit der Leistung einer als Mietsicherheit (§ 551 BGB) vereinbarten Bankbürgschaft im Verzug, kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht nach § 569 Abs. 2a BGB fristlos kündigen, weil eine Bankbürgschaft nicht in den Anwendungsbereich dieses Kündigungstatbestands fällt“ (BGH, Urteil vom 14.05.2025 – VIII ZR 256/23); die Begründung stellt durchgehend auf die Kautionsbürgschaft ab. Schutzlos ist der Vermieter deswegen nicht: Er hat nach dem Urteil ein umfassendes Zurückbehaltungsrecht — er muss die Wohnung erst übergeben, wenn die Bürgschaft in voller Höhe vorliegt — und kann nach § 543 Abs. 1 BGB kündigen, dann aber nur nach Abwägung im Einzelfall und nach § 543 Abs. 3 BGB regelmäßig erst nach Fristsetzung oder Abmahnung. Sprechen Sie in einem Engpass trotzdem frühzeitig mit dem Vermieter, statt die Sache schleifen zu lassen.
Vor- und Nachteile im Überblick
Für Mieter und Vermieter fällt die Bilanz unterschiedlich aus — die Bürgschaft verschiebt Aufwand und Risiko, sie beseitigt beides nicht.
- Überbrückung finanzieller Engpässe
- keine Doppelbelastung beim Umzug
- Möglichkeit der Zwischenfinanzierung, jederzeit durch eine Barkaution ablösbar
- Abschluss in Minuten, meist vollständig online
- nach Anbieterangaben günstiger als ein Raten- oder Dispokredit und unabhängig von Banken (Helvetia zur Baloise Mietkautions-Police)
- jährlich anfallende Beiträge, die nicht zurückkommen und über die Mietdauer erheblich werden
- im Schadensfall Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Bürgen (§ 774 BGB)
- bei Bürgschaften auf erstes Anfordern zahlt der Bürge ohne Prüfung der Forderung
- Bonitätsprüfung vor Abschluss, Ablehnung möglich
- die Form der Sicherheit steht im Mietvertrag: Ohne Zustimmung des Vermieters gibt es keine Bürgschaftslösung
- Beitragspflicht endet erst mit der Entlassung aus der Haftung, nicht mit dem Auszug
Aus Vermietersicht ist der Hauptvorteil der geringe Verwaltungsaufwand: kein Kautionskonto eröffnen, kein Geld getrennt anlegen, keine Zinsen abrechnen — es genügt die Urkunde im Ordner. Nachteile gibt es aber sehr wohl, und sie werden in Werbetexten gern übergangen.
- weniger Verwaltungsaufwand als beim Kautionskonto
- Sicherheit steht ab dem ersten Tag in voller Höhe zur Verfügung
- der Bürge ist bei den gängigen Produkten ein Versicherer, nicht der Mieter
- bei Bürgschaften mit Forderungsprüfung muss der Vermieter seinen Anspruch plausibel machen — notfalls klagen
- die Originalurkunde muss verwahrt werden; geht sie verloren, ist der Ersatz nur gemeinsam mit dem Mieter möglich
- die Bürgschaftssumme steht in der Urkunde fest; eine spätere Erhöhung setzt eine neue Vereinbarung voraus
- die Urkunde ist personengebunden und nicht auf andere Mieter übertragbar
- im Schadensfall sind Formalien und Nachweise nötig, bevor gezahlt wird
Alternativen zur Mietkautionsbürgschaft
Mietkautionskonto
Der Standardweg und die gesetzliche Regelanlage: ein separates, verzinstes Konto, das getrennt vom Vermögen des Vermieters geführt wird und dessen Erträge dem Mieter zustehen (§ 551 Abs. 3 BGB). Das Geld ist für die Mietzeit gebunden, aber es bleibt Ihres. Anbieter und Konditionen finden Sie unter Mietkautionskonto.
Ratenzahlung nach § 551 Abs. 2 BGB
Die günstigste Alternative überhaupt, weil sie nichts kostet: drei gleiche Monatsraten, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Sie brauchen dafür weder die Zustimmung des Vermieters noch einen Vertrag mit einem Dritten.
Mietkautionsdepot
Beim Mietkautionsdepot wird die Kaution in Fonds oder ETFs angelegt und das Depot an den Vermieter verpfändet. Als „andere Anlageform“ im Sinne von § 551 Abs. 3 Satz 2 BGB ist das nur zulässig, wenn beide Seiten es vereinbaren. Es ist die einzige Variante mit Renditechance — und die einzige mit Kursrisiko.
Verpfändetes Sparkonto oder Bausparvertrag
Statt der Vermieter das Geld anlegt, hinterlegen Sie es auf einem eigenen Konto und verpfänden es ihm — beim klassischen Kautionssparbuch ebenso wie bei einem Bausparvertrag. Wirtschaftlich ist das dieselbe Lösung wie das Kautionskonto: Sie binden Kapital, zahlen aber keinen laufenden Beitrag. Auch diese Formen setzen eine Vereinbarung mit dem Vermieter voraus; ob und wie Ihre Bank oder Bausparkasse eine Verpfändung und die Auszahlung im Sicherungsfall abwickelt, klären Sie am besten dort, bevor Sie diese Form im Mietvertrag festschreiben.
„Kautionskredit“ — ein Wort, kein eigenes Produkt
Die Mietkautionsbürgschaft wird umgangssprachlich manchmal Kautionskredit genannt, wenn eine Bank bürgt. Ein Kredit ist sie nicht: Bei der Bürgschaft wird Ihnen kein Geld ausgezahlt, sondern nur eine Sicherheit gestellt (§§ 765 ff. BGB). Sie zahlen dafür einen laufenden Beitrag — nicht Zinsen und Tilgung.
Fazit: Für wen sich die Bürgschaft rechnet
Die Mietkautionsbürgschaft löst ein Liquiditätsproblem, kein Kostenproblem. Sie ist stark, wenn das Mietverhältnis überschaubar lang ist oder wenn beim Umzug zwei Kautionen gleichzeitig anfallen — und sie ist die schlechteste Wahl, wenn Sie zehn Jahre in derselben Wohnung bleiben und das Geld eigentlich haben.
Rechnen Sie vor dem Abschluss zwei Zahlen gegeneinander: den Beitrag über die erwartete Mietdauer und den Zinsverzicht bei einer Barkaution. Und prüfen Sie nicht nur den Prozentsatz, sondern die Regeln im Schadensfall — ob der Bürge prüft, bevor er zahlt, ist im Ernstfall wichtiger als ein Zehntelprozentpunkt beim Beitrag.
Wenn Sie die drei Kaltmieten in drei Monatsraten aufbringen können, sollten Sie diesen Weg zuerst prüfen: Er steht Ihnen von Gesetzes wegen zu und kostet nichts. Weitere Ratgeber rund um Kaution und Mietvertrag finden Sie in unserem Ratgeber-Bereich.
Häufige Fragen zur Mietkautionsbürgschaft
Die wichtigsten Vorteile einer Mietkautionsbürgschaft sind die Folgenden:
- Überbrückung finanzieller Engpässe
- keine Doppelbelastung
- Möglichkeit der Zwischenfinanzierung
- weniger Verwaltungsaufwand
In folgenden Situationen ist eine Mietkautionsbürgschaft sinnvoll:
- bei finanziellem Engpass
- bei schlechter Bonität
- bei hohem Kautionsbetrag
- bei kurzer Laufzeit
- ohne Inanspruchnahme der Bürgschaft durch den Vermieter
Die Mietkautionsbürgschaft lohnt sich vor allem für folgende Personen:
- Erstmieter
- Schüler, Studenten, Auszubildende
- Geringverdiener
- Rentner
- Alleinerziehende
- Familien mit geringem Einkommen
Kosten sind abhängig vom Anbieter und dem Kautionsbetrag. Sie beginnen bei einer Jahresgebühr von 4,5 % des Kautionspreises oder 45 Euro.
Folgende Punkte sollten für eine Mietkautionsbürgschaft gegeben sein:
- Mindestalter des Mieters: 18 Jahre
- Wohnsitz in Deutschland
- deutsches Bankkonto
- entsprechendes Einkommen (nur bei Bankbürgschaft)
- fester Arbeitsplatz (nur bei Bankbürgschaft)
- einwandfreie Bonität (nur bei Bankbürgschaft)
- Personalausweis oder Reisepass erforderlich für den Abschluss
- Mietvertrag muss vorgelegt werden
- Bestätigung des bisherigen Vermieters über Mietschuldenfreiheit wird gebraucht
- Einkommensnachweis ist erforderlich
- vollständig ausgefüllter Antrag muss abgegeben werden (in der Regel online)
- Bonitätsnachweis erforderlich (nur bei Bankbürgschaft und in der Regel automatisierte Abfrage)
Der Vermieter kann nach geltendem Recht selbst entscheiden, in welcher Form die Mietsicherheit zu hinterlegen ist. Er kann daher auch die Mietkautionsbürgschaft ablehnen. Meist geschieht dies aus Unwissenheit und der Befürchtung, im Schadensfall „nicht wirklich etwas in der Hand zu haben“. Stellen Sie daher dem Vermieter alle wichtigen Informationen aus diesem Text zur Verfügung und verdeutlichen Sie, dass es sich um eine für ihn völlig risikolose Variante handelt.

