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Mietkautionsbürgschaften im Vergleich

Die Mietkaution kann eine große finanzielle Belastung sein. Mit einer Mietkautionsbürgschaft können Sie diese Belastung umgehen und gleichzeitig die Vorteile einer Kaution nutzen. In unserem Vergleich finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Mietkautionsbürgschaft.
Geschrieben von
Charlotte Bodinek

Mietkautionsbürgschaft im Vergleich

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Wer sein Wohneigentum vermietet, der möchte sich gegen Schäden und Zahlungsausfälle absichern, die während der Mietdauer durch den Mieter verursacht werden können. Ein gängiges Mittel stellt dabei die Mietkaution dar. Sollten sich dann am Ende der Vermietung Mietschäden am Objekt zeigen oder ist der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen bezüglich des Mietzinses oder der Betriebskosten nicht nachgekommen, so hat der Vermieter eine geldwerte Sicherheit zur Hand, die ihm zu einem finanziellen Ausgleich verhelfen kann. Er kann dann im Schadensfall auf diesen Geldbetrag zugreifen und seine Forderungen aus dem Mietverhältnis damit verrechnen. Die rechtlich zulässige Höchstgrenze für Mietkautionen liegt bei drei Nettokaltmieten.

In jedem Fall muss die Zahlung einer Mietkaution vereinbart werden, einen Rechtsanspruch darauf hat der Vermieter sonst nicht. Meist ist die Kaution zeitnah bar oder per Banküberweisung an ein separates Kautionskonto zu zahlen. Allerdings können auch andere Formen der Mietsicherheit vereinbart werden. Dazu zählt auch die Mietkautionsbürgschaft, um die es nachfolgend gehen soll.

Mietkautionsbürgschaft: Was ist das eigentlich?

Bei einer Mietkautionsbürgschaft erhält der Vermieter als Mietsicherheit kein Bargeld, sondern eine Bürgschaftsurkunde als bargeldlose Alternative. Die Bürgschaftsurkunde benennt eine dritte Vertragspartei (den Bürgen), die im Fall eines Mietschadens haftet. Als Bürge kann eine weitere Privatperson, eine Bank oder ein Kreditinstitut sowie eine Versicherung benannt werden.

Verursacht der Mieter also Schäden an der Mietsache oder gerät er in Zahlungsverzug, so wird der in der Bürgschaftsurkunde genannte Bürge dafür zur Rechenschaft gezogen. Allerdings besteht für den Bürgen noch die Möglichkeit der sogenannten „Einrede der Vorausklage“. Dann wird im Rahmen der Bürgschaft vereinbart, dass sich der Vermieter im Schadensfall zunächst an den Mieter selbst wendet, um zu seinem Recht zu kommen. Erst wenn dieser finanziell nicht zum Ausgleich in der Lage ist, haftet der Bürge. Macht der Bürge die Einrede der Vorausklage nicht geltend, dann handelt es sich bei der Mietkautionsbürgschaft um eine sogenannte „selbstschuldnerische Bürgschaft“.

Die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Mietkautionsbürgschaft sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichte für beide Vertragsparteien lassen sich § 551 III und § 765 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entnehmen.

Sobald Sie sich mit dem Vermieter auf eine Kautionsbürgschaft geeinigt und einen Bürgen gefunden haben, stellen Sie dem Vermieter die Bürgschaftsurkunde zur Verfügung. Diese muss in schriftlicher Form vorliegen und alle drei Parteien ausdrücklich bezeichnen. Es gibt keine genauen Bestimmungen darüber, wie die Urkunde auszusehen hat oder wie die Rechten und Pflichten bezeichnet werden müssen. In jedem Fall bestätigen Mieter, Vermieter und Bürge die Urkunde mit ihren jeweiligen Unterschriften.

Der Bürge: Privatperson, Bank oder Versicherungsinstitut?

In der Praxis wird eine Mietkautionsbürgschaft häufig vereinbart, wenn junge Personen ihre erste eigene Wohnung beziehen. Der Hausstand muss neu gegründet werden und junge Menschen benötigen als Berufsstarter, Studenten oder Schüler dafür meist jeden Cent ihrer Ersparnisse. Dann springen häufig die Eltern als Bürgen ein. In der Regel basiert die Vereinbarung zwischen den Familienmitgliedern dabei auf hohem Vertrauen und die Eltern verlangen keine Gegenleistung für das übernommene Risiko. Anders verhält es sich, wenn Banken, Kreditinstitute oder Versicherungsgeber als Bürgen auftreten.

Wird ein Versicherungsinstitut Bürge im Rahmen einer Mietkautionsbürgschaft, so schließen Mieter und Versicherung einen Mietkautionsversicherungsvertrag. Der Zugang zu dieser Art der Versicherung ist relativ leicht und bei vielen Anbietern in wenigen Minuten online, schriftlich, telefonisch oder vor Ort abgeschlossen. Damit auch der Versicherungsgeber abgesichert ist, wird vor und während des Vertragsabschlusses häufig die Bonität des Versicherungsnehmers geprüft, beispielsweise im Rahmen einer Schufa-Abfrage. Außerdem zahlen die Versicherungsnehmer einen mehr oder weniger günstigen Versicherungsbetrag, welcher monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder einmal im Jahr zu leisten ist.

Ähnlich verhält es sich, wenn eine Bank oder ein Kreditinstitut zum Bürgen wird. Dann liegt eine Bankbürgschaft vor. Auch hier sichert die Bank sich ab durch eine Bonitätsabfrage und erhält außerdem für die Übernahme des Risikos einen gewissen Betrag vom Mieter, meist in Form von Bürgschaftszinsen. Banken- und Kreditinstitute sind bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit allerdings wesentlich strenger als Versicherungen. Beim Vorliegen negativer Schufa-Einträge ist eine Bankbürgschaft in der Regel ausgeschlossen.

Wann und für wen ist eine Mietkautionsbürgschaft sinnvoll?

Mietkautionsbürgschaft Vergleich
Für eine Mietkautionsbürgschaft gibt es verschiedene MöglichkeitenFoto: Tijana Simic / iStock

Da eine Mietkaution je nach Höhe der Miete recht hoch ausfallen kann, kann eine Kautionsbürgschaft primär bei kurzfristigen finanziellen Engpässen für Erleichterung sorgen, da die Summe für die Kaution in solch einer Situation nicht auch noch aufgebracht werden muss. Außerdem kann eine Mietkautionsbürgschaft im Falle einer schlechten Bonität sinnvoll sein. Erhält der Mieter aufgrund mangelnder Liquidität oder Kreditwürdigkeit keinen Kredit, um die Kaution aufzubringen, so unterstützt eine Versicherung, in dem sie als Bürge auftritt.

Grundsätzlich sind Mietkautionsbürgschaften abhängig von der eigenen wirtschaftlichen Situation und ist vorwiegend sinnvoll für Geringverdiener, Berufseinsteiger, Auszubildende und Studenten, Alleinerziehende, Familien mit geringem Einkommen sowie für Erstmieter.

Kautionsbürgschaften lohnen sich außerdem, wenn Kautionsbeträge hoch sind und die Bürgschaft voraussichtlich nicht in Anspruch genommen wird. Dann nämlich übersteigt der Nutzen die sonst aufzubringenden Kosten bei Weitem. Außerdem fallen bei kurzen Vertragslaufzeiten nur geringe Beitragskosten an.

Betrachtet man die Vermietung und Kautionszahlung jedoch renditeorientiert, ist eine Mietkautionsbürgschaft eher nicht empfehlenswert. Da bei der Kautionsbürgschaft (abgesehen von der Bürgschaft durch Privatpersonen wie die Eltern) regelmäßige Zahlungen an den Bürgen geleistet werden müssen, steht dies einem Kapitalaufbau eher entgegen. In einem solchen Fall können renditebezogene Alternativen wie das Mietkautionsdepot interessant sein.

Zusammenfassend sind Mietkautionsbürgschaften also in folgenden Fällen sinnvoll:

  • finanzieller Engpass
  • schlechte Bonität
  • hoher Kautionsbetrag
  • kurze Laufzeit
  • keine Inanspruchnahme der Bürgschaft durch den Vermieter

Mietkautionsbürgschaften eignen sich in der Regel für folgende Personengruppen:

  • Erstmieter
  • Schüler, Studenten, Auszubildende
  • Geringverdiener
  • Rentner
  • Alleinerziehende
  • Familien mit geringem Einkommen

Was gilt es bei Mietkautionsbürgschaften zu beachten?

Grundsätzlich sind Mietkautionsbürgschaften bei Vermietern weitläufig bekannt und akzeptiert und außerdem (vorwiegend bei einer Versicherung) relativ rasch und mit wenigen Hürden abgeschlossen. Dennoch gibt es einige Dinge zu beachten.

Wie bei jeder anderen Versicherung und wie bei jedem anderen Kreditantrag müssen einige Unterlagen beigebracht und Antragsblätter ausgefüllt werden. Je nach Institut gibt es hier mehr oder weniger Papierkrieg zu bestreiten. In jedem Fall müssen Sie beim Abschluss der Bürgschaft mindestens 18 Jahre alt sein und Ihr (kommender) Wohnsitz muss sich in Deutschland befinden. Außerdem müssen sie über ein Konto bei einer in Deutschland vertretenen Bank verfügen.

Ein geringes Einkommen stellt in der Regel kein Problem dar. Gerade für diesen Fall ist die Mietkautionsbürgschaft ein gängiges Mittel zur Hinterlegung der Mietsicherheit. In jedem Fall müssen Sie aber Ihr Einkommen durch einen Gehalts- oder sonstigen Einkommensnachweis (etwa den Rentenbescheid) nachweisen. Außerdem muss der Personalausweis oder Reisepass in Kopie eingereicht werden, ebenso der Mietvertrag sowie eine Bestätigung des bisherigen Vermieters darüber, dass Sie stets Ihren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sind.

Wenn die Bürgschaft durch eine Bank oder ein Kreditinstitut übernommen werden soll, so sind die finanziellen Hürden meist etwas höher gesteckt. Dann reicht nicht nur ein geringes Einkommen, sondern dieses muss eine bestimmte Höhe aufweisen. Außerdem müssen Sie Ihre Kreditwürdigkeit nachweisen, ebenso wie einen festen Arbeitsplatz (oder eine entsprechend hohe Rente). Die Bonitätsprüfung läuft in der Regel vollautomatisch und in wenigen Sekunden ab. Wie genau sich die Bewertungskriterien zusammensetzen, erfahren Sie leider nicht. Es handelt sich dabei um eine recht undurchsichtige Abwägung zwischen Merkmalen wie bereits bestehenden Ratenverträgen, bisheriger Zahlungsmoral, Einkommen, Zahl der Konten sowie soziodemografischen Kriterien.

Wie können Mietkautionsbürgschaften abgeschlossen werden?

Die meisten Banken, Kreditinstitute und Versicherungen bieten die Möglichkeit zum komfortablen Online-Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft. Doch egal, ob Sie diese digital oder vor Ort abschließen: Es geht meist schnell und unkompliziert. Was Sie dafür tun und welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, haben Sie eben erfahren. An dieser Stelle soll noch einmal eine Übersicht der wichtigsten Punkte erfolgen.

Welche Voraussetzungen benötigen Sie für den Abschluss?

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Wohnsitz in Deutschland
  • deutsches Bankkonto
  • entsprechendes Einkommen (nur bei Bankbürgschaft)
  • fester Arbeitsplatz (nur bei Bankbürgschaft)
  • einwandfreie Bonität (nur bei Bankbürgschaft)

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Abschluss?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag
  • Bestätigung des bisherigen Vermieters über Mietschuldenfreiheit
  • Einkommensnachweis
  • vollständig ausgefüllter Antrag (in der Regel online)
  • Bonitätsnachweis (nur bei Bankbürgschaft und in der Regel automatisierte Abfrage)
  • Wie können Mietkautionsbürgschaften gekündigt werden?

Mietkautionsbürgschaften können nur gekündigt werden, wenn der Vermieter die Kaution freigibt. Das wird er in zwei Fällen tun:

  • wenn alle Ansprüche zweifelsfrei geklärt sind: Ist das Mietverhältnis beendet, die Wohnung ohne Mängel übergeben und eine gewisse Frist zur Prüfung und Abwägung verstrichen, dann muss der Vermieter die Kaution freigeben.
  • wenn eine andere Mietsicherheit vorgelegt wird: Lösen Sie die Bürgschaft ab, indem Sie etwa die Mietkaution in voller Höhe als Barzahlung hinterlegen, so muss die Kaution in Form der Bürgschaft durch den Vermieter freigegeben werden.

Wenn einer dieser beiden Fälle zutrifft, können Sie vom Vermieter die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde im Original verlangen und die Bürgschaft bei Ihrer Bank oder Versicherung auflösen. Erklären Sie die Kündigung dafür dem Bürgen gegenüber in Schriftform (häufig auch als Formular oder Vordruck erhältlich) und übergeben Sie ihm die Urkunde. Damit ist die Bürgschaft erloschen, der Bürge von seiner Verpflichtung befreit und Sie sind damit entbunden von Ihren Verpflichtungen gegenüber der Bank oder Versicherung. Bestimmte Fristen gibt es nicht, die Bürgschaft erlischt sofort. Bereits gezahlte Beiträge werden anteilig und auf den Tag genau zurückerstattet.

Anbieter von Mietkautionsbürgschaften: warum sich ein Vergleich lohnt

Mietkautionsbürgschaft abschließen
Die Bürgschaft einer Mietkaution ist eine gute Alternative zur klassischen Barkaution.Foto: seb_ra / iStock

Auch wenn sich die Vertragsgestaltung bezüglich der Mietkautionsbürgschaft meist durchsichtiger gestaltet als in vielen anderen Fällen von Versicherungen und Bürgschaften, lohnt sich dennoch ein genaues Hinsehen sowie der Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern auf dem Markt.

Nicht nur unterscheiden sich die Anbieter hinsichtlich der Konditionen, zu denen Bürgschaften geleistet werden, sondern auch im Hinblick auf die mögliche Kautionssumme und wann und wie ausgezahlt wird. Außerdem locken einige Anbieter mit besonderen Zusatzleistungen und Servicedienstleistungen, etwa einem Umzugsservice oder weiteren passenden Versicherungen.

Im folgenden Abschnitt werden Ihnen die wichtigsten Anbieter auf dem deutschen Markt mit ihren jeweiligen Modellen kurz vorgestellt.

Anbieter von Mietkautionsbürgschaften: ein Überblick

1822direkt Mietkaution

Bei der 1822direkt Bank handelt es sich, wie der Name schon verrät, um eine Direktbank, die also keine Filialen unterhält. Daher kann hier die Bürgschaft mit wenigen Klicks online abgeschlossen werden. Im Rahmen der Kautionsbürgschaften arbeitet das Institut mit der Moneyfix Mietkaution der Deutschen Kautionskasse zusammen, von der Sie dann auch eine Urkunde erhalten, ebenso wie der Vermieter.

Basler Mietkaution

Mit über 150 Jahren Erfahrung sind die Basler Versicherungen eines der ältesten Versicherungsunternehmen am deutschen Markt. Auch hier kann eine Bürgschaft problemlos online abgeschlossen werden. Eine Bonitätsprüfung erfolgt bei Abschluss, der Jahresbeitrag beläuft sich auf 4,7 % der Kautionssumme und mindestens 45 €. Im Schadensfall gibt es außerdem eine vierwöchige Einspruchsfrist.

Allianz Mietkautionsversicherung & Deutsche Kautionskasse

Beide Anbieter arbeiten mit den gleichen Konditionen und werden daher gemeinsam vorgestellt. Auch hier erfolgt eine Bonitätsprüfung und auch hier sind 4,7 % der Kautionssumme als Jahresbeitrag zu entrichten, allerdings gibt es keinen Mindestbeitrag, was die Anbieter zu den Günstigsten am Markt macht. Auch sehr hohe Kautionssummen sind gedeckt. Flexible Kündigungsmöglichkeiten und eine Geld-Zurück-Garantie machen das Angebot außerdem attraktiv.

Kautel Mietkautionsbürgschaft

Wie bei der Basler Mietkaution müssen auch bei einer Kautel Mietkautionsbürgschaft 4,7 % der Mietkautionssumme als jährliche Summe geleistet werden, allerdings mit einem Mindestbetrag von 50 €. Außerdem erhöht sich der Prozentsatz, wenn häufiger als einmal jährlich gezahlt wird. Deshalb lohnen sich diese beiden Anbieter erst ab einer gewissen Höhe der Kaution. Ohnehin muss die Kaution mindestens 400 € betragen.

Beim Abschluss, welcher einfach online erledigt werden kann, wird eine Bonitätsprüfung vorgenommen, allerdings nicht über die Schufa.

Kautionsfuchs Kautionsbürgschaft

Mit einem etwas niedrigeren Beitragssatz von 4,5 % lockt der erst seit 2015 existente Anbieter Kautionsfuchs. Antragstellung und Ausstellung der Urkunde gehen überraschend einfach und zügig. Bereits bei der ersten Anfrage durch den Vermieter tritt die Versicherung ein.

R+V Mietkautionsversicherung

Wer die Bürgschaft problemlos online abschließen möchte, aber gerne einen persönlichen Ansprechpartner in einer Bank vor Ort wünscht, der sollte sich die R+V Mietkautionsversicherung einmal anschauen. Der Antrag ist in wenigen Minuten gestellt, die Identitätsprüfung ist sogar per SMS möglich. Zahlungsmodalitäten sind flexibel. Der Beitragssatz beläuft sich auf 4,7 % und 50 € Mindestbeitrag jährlich.

Württembergische Mietkautionsversicherung

Die Württembergische Versicherung bietet Mietkautionsversicherungen zu einem Beitragssatz von günstigen 4,5 % an und ist auch für gewerbliche Mietobjekte nutzbar. Allerdings kann sie nur bei neuen Mietverträgen in Anspruch genommen werden. Die Nettokaltmiete kann dabei bis zu 5.000 € betragen, die Kautionssumme darf 15.000 € nicht übersteigen. Es erfolgt eine Bonitätsprüfung via Schufa.

Kautionsfrei Mietkautionsbürgschaft

Zwar liegt bei diesem Anbieter die Jahresgebühr mit 5,25 % der Kautionssumme im höheren Preissegment. Dafür gibt es aber einen Mieterschutz. Der Vermieter erhält also nicht bei einer bloßen ersten Anfrage sein Geld. Der Vertragsabschluss ist mit wenigen Klicks komfortabel erledigt. Beitragsübernahme im Falle unverschuldeter Erwerbslosigkeit, ein Jahr Schlüsseldienst gratis und sechs Monate Haftpflichtversicherungsgutschein bei einem Partner sind weitere Schmankerl.

Mietkautionsbürgschaften: Vor- und Nachteile

Die zentralen Vor- und Nachteile von Mietkautionsbürgschaften für Mieter und Vermieter sind bereits im Verlauf des Textes genannt worden, andere sollen nun noch ergänzt werden.

Der Mieter erhält beim Abschluss einer Bürgschaft finanzielle Flexibilität und schont sein Vermögen. Man kann sie auch als Zwischenfinanzierung sehen. Denn die Bürgschaft kann jederzeit in eine Barauszahlung übergehen. So kann ein teurer und langfristiger Kredit vermieden werden. Außerdem sind Mieter so vor Doppelbelastungen geschützt, etwa wenn der ehemalige Vermieter die Kaution bis jetzt nicht freigegeben hat, der neue Vermieter aber schon die Mietsicherheit fordert.

Die Vorteile & Nachteile für den Mieter auf einen Blick

Vorteile
  • Überbrückung finanzieller Engpässe
  • keine Doppelbelastung
  • Möglichkeit der Zwischenfinanzierung

Nachteile
  • jährlich anfallende Beiträge
  • im Schadensfall Rückzahlungsverpflichtung

Über die Vor- und Nachteile der Mietkautionsbürgschaft aus Vermietersicht ist bisher nicht so viel gesagt worden.

Ein Vorteil ist der geringe Verwaltungsaufwand: Statt der Eröffnung und Verwaltung eines Kautionskontos hält der Vermieter mit einer einfachen Urkunde die volle Sicherheit in der Hand. Nachteile gibt es kaum, denn eine Mietsicherheit hat der Vermieter in jedem Fall.

Die Vorteile & Nachteile für den Vermieter auf einen Blick:

Vorteile
  • weniger Verwaltungsaufwand

Nachteile
  • keine (eventuell fordern Versicherungen oder Banken im Schadensfall einige Dokumente ein, die der Vermieter beschaffen muss)

Alternativen zur Mietkautionsbürgschaft

Im Folgenden sollen einige Alternativen zur Mietkautionsbürgschaft kurz und übersichtlich vorgestellt werden.

Mietkautionskonto

Möchte der Vermieter die Mietsicherheit in bar, dann eignet sich dafür ein Mietkautionskonto. Es handelt sich um ein separates Konto für jeweils eine Mieteinheit, welches mit Adresse und Namen des jeweiligen Mieters vermerkt wird und auf das bis zum Ende des Mietverhältnisses nicht zugegriffen werden darf.

Kautionskredit

Die hier vorgestellte Mietkautionsbürgschaft wird oft auch als Kautionskredit bezeichnet, wenn eine Bank als Bürge einspringt. Eigentlich handelt es sich bei einem Kautionskredit allerdings um ein besonderes und zweckgebundenes Bankdarlehen.

Kautionssparbuch & Pfandkaution

Statt die Mietkaution bar zu zahlen, wird durch den Mieter ein Sparbuch eröffnet und die darauf befindlichen und eingehenden Beträge werden mit einem Pfand belegt und somit an den Vermieter abgetreten. Angelaufene Zinsen verbleiben beim Mieter.

Mietkautionsdepot

Bei einem Mietkautionsdepot legt der Mieter seinen Kautionsbetrag in einem Aktien- genauer gesagt Investmentfonds an und verpfändet diese Anteile direkt an den Vermieter. Wenn das Mietverhältnis beendet wird, erhält der Mieter seine Anteile zurück und profitiert dann von etwaigen angelaufenen Zinsen beziehungsweise Renditen und Gewinnausschüttungen.

Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag ist eine langfristig zweckgebundene Ansparung. Ein solcher Bausparvertrag kann, wie die zuvor genannten Varianten, an den Vermieter verpfändet werden. Kommt es zum Schadensfall, so wird der Bausparvertrag nur teilweise gekündigt und läuft sonst weiter. So hat der Vermieter also eine Mietsicherheit und der Mieter spart langfristig für eigenen Grund und Boden.

Mietkaution als Tagesanleihe

Die Tagesanleihe ist eine besondere Darlehensform, die dem Mieter direkt vom Staat gewährt und bei der Deutschen Finanzagentur in Frankfurt am Main gekauft werden kann. Sie wird dann an den Vermieter verpfändet. Wird das Mietverhältnis aufgelöst, so kann der Mieter die Zinsen behalten. Diese sind höher als bei Banken und liegen derzeit bei 4 Prozent.

Mietkautionsbürgschaft: ein Fazit

Mietkautionsbürgschaften sind für viele Mietverhältnisse geeignet und können sinnvoll sein, beispielsweise, wenn der Kautionsbetrag sehr hoch oder das Einkommen eher niedrig ist. Der Mieter muss kein Bargeld in die Hand nehmen, der Vermieter hat eine Sicherheit für sein Eigentum.

Doch auch wenn eine Bürgschaft nicht infrage kommt, etwa weil Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen oder der Vermieter die Bürgschaft als Mietsicherheit nicht akzeptiert, dann gibt es viele Alternativen, die Vorteile bieten. Etwa ein Kautionsdepot, bei dem in Aktien investiert wird oder in Staatsanleihen, die gute Zinssätze bieten.

Egal, für welche Variante Sie sich entscheiden: Vergleichen Sie immer alle Möglichkeiten und auch Anbieter miteinander. So ziehen Sie sorgenfrei in Ihr neues Zuhause und schaffen in einigen Fällen ganz nebenbei noch Rücklagen für die Zukunft.

Häufige Fragen zur Mietkautionsbürgschaft

Die wichtigsten Vorteile einer Mietkautionsbürgschaft sind die Folgenden:

  • Überbrückung finanzieller Engpässe
  • keine Doppelbelastung
  • Möglichkeit der Zwischenfinanzierung
  • weniger Verwaltungsaufwand

In folgenden Situationen ist eine Mietkautionsbürgschaft sinnvoll:

  • bei finanziellem Engpass
  • bei schlechter Bonität
  • bei hohem Kautionsbetrag
  • bei kurzer Laufzeit
  • ohne Inanspruchnahme der Bürgschaft durch den Vermieter

Die Mietkautionsbürgschaft lohnt sich vor allem für folgende Personen:

  • Erstmieter
  • Schüler, Studenten, Auszubildende
  • Geringverdiener
  • Rentner
  • Alleinerziehende
  • Familien mit geringem Einkommen

Kosten sind abhängig vom Anbieter und dem Kautionsbetrag. Sie beginnen bei einer Jahresgebühr von 4,5 % des Kautionspreises oder 45 Euro.

Folgende Punkte sollten für eine Mietkautionsbürgschaft gegeben sein:

  • Mindestalter des Mieters: 18 Jahre
  • Wohnsitz in Deutschland
  • deutsches Bankkonto
  • entsprechendes Einkommen (nur bei Bankbürgschaft)
  • fester Arbeitsplatz (nur bei Bankbürgschaft)
  • einwandfreie Bonität (nur bei Bankbürgschaft)
  • Personalausweis oder Reisepass erforderlich für den Abschluss
  • Mietvertrag muss vorgelegt werden
  • Bestätigung des bisherigen Vermieters über Mietschuldenfreiheit wird gebraucht
  • Einkommensnachweis ist erforderlich
  • vollständig ausgefüllter Antrag muss abgegeben werden (in der Regel online)
  • Bonitätsnachweis erforderlich (nur bei Bankbürgschaft und in der Regel automatisierte Abfrage)

Der Vermieter kann nach geltendem Recht selbst entscheiden, in welcher Form die Mietsicherheit zu hinterlegen ist. Er kann daher auch die Mietkautionsbürgschaft ablehnen. Meist geschieht dies aus Unwissenheit und der Befürchtung, im Schadensfall „nicht wirklich etwas in der Hand zu haben“. Stellen Sie daher dem Vermieter alle wichtigen Informationen aus diesem Text zur Verfügung und verdeutlichen Sie, dass es sich um eine für ihn völlig risikolose Variante handelt.

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