Mietkautionskonto Vergleich 2024 | Anbieter für Mieter & Vermieter
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Anbieter Mietkautionskonten

DKB AG – Konten für Mieter & Vermieter

Die DKB AG bietet Ihnen mit dem DKB Mietkautionskonto eine sichere und bequeme Möglichkeit, Ihre Mietkaution aufzubewahren. Das Konto ist kostenlos und bietet Ihnen viele Vorteile.

DKB Mietkautionskonto für Mieter
Kostenloses Mietkautionskonto
Mietkautionskonto schnell und einfach online eröffnen
Vierteljährliche Zinsgutschrift
Keine Bearbeitungsgebühr
Kontoführung
0 €
Zinssatz
0,01 %
Kosten & Zinsen
Kontoführungsgebühr p.a. 0 €
Einrichtungsgebühr 0 €
Angebot für Mieter
Angebot für Vermieter
Gewerblich nutzbar
DKB Kautionskonto für Vermieter mit Vermieterpaket
Kostenlose Kontoführung für Mietkaution
Verwaltung von Mieten, Kautionen und Rücklagen
DKB-Verwalterplattform online alles auf einen Blick
Bonitätsprüfung SCHUFA-Bonitätsauskünfte einfach einholen
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Wer eine Wohnung oder ein Haus mieten möchte, wird sich sehr wahrscheinlich auch mit dem Thema Mietkaution auseinandersetzen müssen. Zwar ist das Verlangen einer Mietkaution nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch hat es sich bei den meisten Vermietern als Standard eingestellt, da sie sich damit beispielsweise gegen ausstehende Mietzahlungen oder Beschädigungen an der Mietsache absichern können. Festgelegt ist jedoch, dass die Mietkaution maximal die Höhe von drei Nettokaltmieten betragen darf. Außerdem muss die Höhe, die Zahlungsweise und die Art der Mietkaution vorab im Mietvertrag vereinbart werden.

Hinsichtlich der Art der Mietkaution gibt es unterschiedliche Varianten, auf welche sich Vermieter und Mieter einigen können. Ein sehr gängiges Modell der Kautionsanlage ist das Mietkautionskonto oder auch Mietkautionssparbuch. Auf diese Mietkautionsart möchten wir deshalb nachfolgend ausführlicher eingehen. Hier erfahren Sie alles, was Sie über Mietkautionskonten und -sparbücher wissen müssen.

Mit unserem praktischen Mietkautionskonto Vergleich erhalten Sie zudem einen guten Überblick über die besten Angebote sowie deren Leistungen, Kosten und vieles mehr.

Mietkautionskonto und Mietkautionssparbuch – Was ist das?

Die gängigste Variante, die Mietkaution an den Vermieter zu bezahlen, ist die Barkaution oder die Überweisung des Kautionsbetrages. Der Vermieter ist dann verpflichtet, die Kaution sicher aufzubewahren. Dafür kann er ein spezielles Treuhandkonto als Mietkautionskonto eröffnen, auf welches er das Bargeld einzahlt oder der Mieter die Kaution direkt überweist. Hier verbleibt das Geld während der gesamten Mietzeit.

Wird das Mietverhältnis schließlich beendet und liegen keine Schäden an der Mietsache vor, erhält der Mieter die volle Kaution zurück. Sind auf dem Kautionskonto während der Mietdauer Zinsen angefallen, so muss der Vermieter auch diese an den Mieter weitergeben.

Alternativ haben Mieter auch die Möglichkeit, selbst ein Sparbuch für die Mietkaution zu eröffnen. Hierauf zahlen sie dann die vereinbarte Kaution ein und verpfänden anschließend das Sparbuch zugunsten des Vermieters, damit dieser im Falle eines Mietschadens auf die Kaution zugreifen kann. Wichtig ist hierbei, einen Sperrvermerk eintragen zu lassen, welcher den Zugriff des Vermieters auf das Sparbuch beschränkt.

Warum ist ein Vergleich empfehlenswert?

Wie auch bei anderen Finanzprodukten gibt es bei Mietkautionskonten und -sparbüchern viele Angebote, welche sich teils stark unterscheiden können. Besonders wenn es sich um eine höhere Mietkaution handelt, ist es deshalb empfehlenswert, die möglichen Kautionskonten und ihre Kosten und Leistungen genau zu prüfen.

Wenn Sie dies selbst angehen, müssen Sie hierfür zunächst mögliche Anbieter recherchieren, von diesen individuellen Angeboten einholen und schließlich die verschiedenen Vertragsunterlagen genau studieren und miteinander vergleichen. Mit unserem kostenlosen Mietkautionskonto Vergleich nehmen wir Ihnen diese Arbeit ab. Hier erhalten Sie alle Angebote und die inkludierten Leistungen automatisch übersichtlich aufgelistet. Die voraussichtlichen Kosten sind dabei bereits an die benötigte Mietkautionshöhe und Laufzeit angepasst. Auch der Wunsch nach Mieterschutz sowie die Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Miete wird beim Mietkautionskonto Vergleich automatisch berücksichtigt.

Wie funktioniert der Mietkautionskonto Vergleich?

Unser Mietkautionskonto Vergleich gibt Ihnen mit nur wenigen Angaben schnell und übersichtlich die besten Angebote aus. Die Handhabung funktioniert dabei sehr einfach. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Geben Sie die Höhe der vereinbarten Mietkaution in das entsprechende Feld des Vergleichsrechners ein.
  2. Wählen Sie die voraussichtliche Laufzeit aus. Hier reicht ein Schätzwert dazu, wie lange Sie vorhaben, in der Wohnung bzw. dem Haus zur Miete zu wohnen. Sie können aus dem Dropdown-Menü zwischen ein und zehn Jahren wählen.
  3. Wählen Sie im nächsten Schritt den Verwendungszweck. Hier wird unterschieden in private Miete (ohne gewerbliche Teilnutzung, Arbeitszimmer ist okay, keine Garagen), gewerbliche Miete (für bestehende Unternehmen, alle Gewerbearten, außer Vereine) und gewerbliche Miete (für Existenzgründer).
  4. Im letzten Schritt können Sie festlegen, ob bei den Angeboten Mieterschutz inkludiert sein soll oder nicht, oder ob beide Optionen vom Vergleichsrechner ausgegeben werden sollen.
  5. Bestätigen Sie anschließend Ihre Auswahl über den Button „Mietkaution vergleichen“.

Der Kautionskontovergleich gibt Ihnen dann alle zu Ihrer Suchanfrage passenden Angebote kostenlos aus. Die Angebote sind sortiert nach aufsteigenden Preisen, außerdem erhalten Sie einen guten Überblick über die jeweiligen Leistungen sowie Auszeichnungen und Testsiegel. Mit einem Klick auf das „i“ neben jedem Preis erhalten Sie weitere Details zu den angezeigten Preisen.

Haben Sie sich für ein Angebot entschieden oder möchten Sie weitere Informationen dazu einsehen, gelangen Sie mit einem Klick auf „Zum Anbieter“ zur Angebotsseite des Anbieters, welche sich in einem neuen Tab öffnet. Hier können Sie zudem alle weiteren Angaben tätigen und die Eröffnung eines Mietkautionskontos anfragen.

Kautionskonto eröffnen

Haben Sie sich für ein Angebot des Mietkautionskonto-Vergleichs entschieden, funktioniert das Beantragen des Kontos meist sehr einfach, ähnlich wie das Eröffnen eines klassischen Girokontos. Auf der Website des gewählten Anbieters erhalten Sie weitere Informationen dazu, wie Sie das Kautionskonto eröffnen können. Oft kann das Konto direkt online beantragt werden oder es werden Kontaktmöglichkeiten angegeben, über die Sie sich an die gewählte Bank zur Eröffnung wenden können.

Als Mieter das Mietkautionskonto eröffnen

Mietkautionskonto Vergleich – Konto eröffnen
Wie eröffnen Mieter oder Vermieter ein Mietkautionskonto?Foto: Ridofranz / iStock

Beantragen Sie als Mieter das Mietkautionskonto bzw. Mietkautionssparbuch, dann eröffnen Sie das Konto auf Ihren eigenen Namen. Sobald die Kontoeröffnung abgeschlossen ist, zahlen Sie die mit dem Vermieter vereinbarte Kautionssumme auf das Konto ein.

Anschließend unterzeichnen Sie sowie der Vermieter die Verpfändungserklärung für das Konto bzw. Sparbuch. Die Erklärung sichert dem Vermieter den Zugriff zur Kaution, sollte er durch Mietschulden wie Zahlungsverzug oder Schäden an der Mietsache Anspruch darauf erlangen.

Wichtig

Lassen Sie zudem einen Sperrvermerk auf das Konto eintragen. Durch einen Sperrvermerk können Abhebungen von dem Konto nur noch nach Zustimmung beider Parteien erfolgen.

Als Vermieter das Kautionskonto eröffnen

Nicht nur der Mieter selbst, sondern auch der Vermieter kann das Kautionskonto eröffnen. Dabei ist dieser dazu verpflichtet, die Kaution auf einem separaten Konto, getrennt von seinem übrigen Vermögen anzulegen, damit die Kaution im Falle einer Insolvenz geschützt. Hierfür wird in der Regel ein Treuhandkonto zu marktüblichen Konditionen gesetzeskonform angelegt.

Ist das Kautionskonto eingerichtet, kann der Mieter die Mietkaution direkt auf dieses Konto überweisen. Alternativ kann er die Kautionssumme dem Vermieter in bar übergeben oder das Geld auf ein anderes Konto des Vermieters überweisen, welcher anschließend die Kaution auf demselben Kautionskonto hinterlegt.

Gesetzliche Vorgaben für Mietkautionskonten

Es gibt gesetzliche Vorgaben zur Mietkaution und deren Anlage, an die sich insbesondere der Vermieter halten muss. Die Regelungen zur „Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten“ sind in § 551 BGB zu finden und lauten wie folgt:

  • Die Mietkaution darf höchstens das Dreifache einer monatlichen Nettokaltmiete
  • betragen, das bedeutet, Nebenkosten und sonstige Betriebskosten zählen hier nicht dazu.
  • Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu begleichen. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die zwei weiteren Raten werden zusammen mit den darauffolgenden zwei Mietzahlungen fällig.
  • Der Vermieter muss die Kaution zu dem für Spareinlagen üblichen Zinssatz anlegen
  • Dazu gehört außerdem einen dreimonatige Kündigungsfrist
  • Die Anlage der Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters
  • Angefallene Zinserträge stehen dem Mieter zu.
  • Sie erhöhen während der Miete die Kaution und müssen nach Auszug an den Vermieter ausgezahlt werden.
  • Mieter und Vermieter können auch eine andere Anlageform vereinbaren. Wichtig hierbei ist, dass sich beide Parteien darüber einig sind und keine Nachteile für den Mieter entstehen.
Gut zu wissen

Sollten für das Mietkautionskonto Gebühren anfallen, hat der Vermieter diese zu tragen, da die Sicherheit für ihn angelegt wird.

Mietkautionskonto kündigen

Wird das Mietverhältnis beendet, hat der Vermieter die Kaution an den Mieter zurückzuzahlen. Vorausgesetzt, es sind keine Forderungen mehr offen, die der Vermieter mit der Kaution verrechnen könnte. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Schäden an der Mietsache, die bei der Abnahme nicht ersichtlich waren, aber für die dennoch der Mieter haftet
  • Nicht durchgeführte, aber vereinbarte Schönheitsreparaturen
  • Offene Mietzahlungen
  • Offene Nebenkostenabrechnungen, diese können teils noch etwas länger dauern, da der Vermieter auf die Rechnungen der Stadtwerke warten muss
Wichtig

Es ist empfehlenswert, bei Ein- sowie Auszug ein Wohnungsübergabeprotokoll zu führen. Hierin werden bei Einzug bereits vorhandene Schäden festgehalten und bei Auszug mit eventuell neuen Schäden abgeglichen. Es ist wichtig, dass das Protokoll von beiden Parteien unterschrieben wird, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Eine gesetzlich festgelegte Frist, in welcher der Vermieter die Kaution zurückbezahlen muss, gibt es nicht. Dem Vermieter steht eine „angemessene Frist“ zu, in welcher er mögliche offene Forderungen prüfen kann. Gemäß § 548 BGB verjähren die Ansprüche des Vermieters nach sechs Monaten. Entsprechend kann meist drei bis sechs Monate nach Auszug mit einer Rückzahlung der Kaution gerechnet werden. War es dem Vermieter innerhalb der sechs Monate jedoch nicht möglich, die vollständige Betriebskostenabrechnung durchzuführen, kann sich die Dauer auch noch verlängern. Zumindest einen Teilbetrag der Kaution darf der Vermieter dann noch behalten.

Wichtig

Für Mieter gilt eine dreijährige Verjährungsfrist für den Anspruch auf eine Kautionsrückzahlung. Entsprechend sollten Mieter aktiv bleiben und im Notfall nach 12 Monaten vor Gericht klagen.

Mietkautionskonto kündigen als Vermieter

Hat der Vermieter das Mietkautionskonto abgeschlossen, muss er dieses nach Auszahlung der Kaution nicht zwingend kündigen. Er kann das Konto auch für die Kautionsanlage des nächsten Mieters nutzen. Ansonsten lässt sich das Mietkautionskonto kündigen, indem der Vermieter der Bank ein Kündigungsschreiben zukommen lässt. In der Regel gilt hier die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

Mietkautionskonto kündigen als Mieter

Wenn der Mieter das Mietkautionssparbuch kündigt, muss dieses zusammen mit der Verpfändungserklärung an die Bank zurückgegeben werden. Außerdem muss eine Auflösungserklärung für das Sparbuch von beiden Parteien unterzeichnet werden. Auch hier gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Das Geld wird anschließend auf ein Verrechnungskonto des Mieters zurückweisen.

Vorteile und Nachteile des Mietkautionskontos

Ein Mietkautionskonto oder Mietkautionssparbuch hat für beide Seiten – Mieter und Vermieter – einige Vor- und Nachteile, welche wir im Folgenden kurz aufzeigen möchten.

Vorteile eines Mietkautionskontos

  • Vorteil für den Mieter: Bei Eröffnung des Kautionskontos durch den Mieter kann dieser Anbieter und Zinsen selbst auswählen
  • Vorteil für den Mieter: Die hinterlegte Kaution wird verzinst, die Zinsen stehen nach Mietende dem Mieter zu
  • Vorteil für den Mieter: Die Kautionssumme ist im Insolvenzfall des Vermieters geschützt, da sie separat angelegt werden muss
  • Vorteil für den Mieter: Der Mieter kann die Kaution auch in drei Raten auf das Konto überweisen
  • Vorteil für den Vermieter: Die hinterlegte Kaution dient im Falle von ausbleibenden Zahlungen oder Schäden an der Mietsache als Absicherung

Nachteile eines Mietkautionskontos

  • Nachteil für den Mieter: Das auf dem Konto angelegte Geld ist gebunden und steht während der Mietzeit nicht zur freien Verfügung, besonders bei sehr niedrigen Zinsen ist diese Anlageform eher unvorteilhaft
  • Nachteil für den Mieter: Wenn der ehemalige Vermieter die Kaution bis zu sechs oder zwölf Monate nach Auszug einbehält, aber bereits eine Kaution für die neue Mietsache hinterlegt werden muss, muss der Mieter eine finanzielle Doppelbelastung tragen
  • Nachteil für den Vermieter: Sofern kein kostenloses Kautionskonto abgeschlossen wurde, fallen ggf. Kontoeinrichtungs- und Kontoführungsgebühren an, welche der Vermieter zu tragen hat

Auch wenn das Mietkautionskonto bisher die gängigste Art der Mietkautionsanlage war, so macht es mittlerweile Sinn, sich auch nach anderen Anlageformen umzuschauen. Durch die Niedrigzinsphase gibt es auf Mietkautionskonten und -sparbücher mittlerweile kaum mehr Guthabenzinsen. Teils sind die Banken sogar dazu gezwungen, die Kontoführungsgebühren anzuheben oder Negativzinsen zu verlangen. Zusätzlich verliert die auf einem klassischen Konto angelegte Kautionssumme inflationsbedingt mit jedem Jahr an Wert. Mit einem Mietkautionsdepot hingegen kann die Kaution gewinnbringend angelegt werden. Auch eine Mietkautionsversicherung kann eine empfehlenswerte Alternative sein.

Alternativen zum Mietkautionskonto

Mietkautionskonto Vorteile
Das Mietkautionskonto weist durch seine sorgfältige Auswahl einige Vorzüge auf.Foto: Harbucks / iStock

Neben dem Kautionskonto gibt es noch einige andere Anlageformen für die Mietkaution:

Mietkautionsbürgschaft

Wenn der Mieter das Geld für die Kaution nicht aufwenden kann oder möchte, kann er auch die Bürgschaft einer dritten Person nutzen. Diese sichert dem Vermieter zu, die Mietkaution im Schadensfall zu übernehmen.

Als Kautionsbürgen können Privatpersonen, wie die Eltern, auftreten. Es gibt aber auch Mietkautionsversicherungen, welche die Bürgschaft für den Mieter gegen eine geringe, monatliche Gebühr übernehmen. Beim Bankaval oder Mietaval leistet eine Bank das Zahlungsversprechen gegenüber dem Vermieter in Höhe der geforderten Kaution.

Kautionskredit

Anstelle einer Kaution gibt es für Mieter auch die Möglichkeit, einen speziellen Kautionskredit aufzunehmen. Dadurch muss der Mieter die Kaution nicht von seinem Ersparten nehmen und kann die Kautionszahlung sofort leisten. Solch ein Kleinkredit wird zwar von den meisten Banken recht einfach und günstig vergeben, dennoch stellt die Kreditrückzahlung eine längerfristige Belastung für den Mieter dar und sollte demnach gut überlegt sein.

Kautionssparbuch bzw. Pfandkaution

Eine weitere Form des Mietkautionskontos ist wie bereits erwähnt das Mietkautionssparbuch. Anstelle eines Kontos wird hier ein Sparbuch eröffnet, auf welches die Kaution eingezahlt und schließlich an den Vermieter verpfändet wird.

Mietkautionsdepot

Ebenfalls möglich ist die Anlage der Mietkaution in einem Aktien-, Fonds- oder Wertpapierdepot. Hierbei profitiert der Mieter von Ausschüttung einer Rendite bei positiver Entwicklung. Jedoch müssen sich Mieter und Vermieter auch darüber bewusst sein, dass teils hohe Verluste entstehen können und eine wirkliche Sicherheit, wie sie die Kaution eigentlich darstellen soll, nicht gegeben ist.

Bausparvertrag

Auch ein Bausparvertrag kann als Mietkaution verwendet werden. Wichtige Voraussetzung ist hierbei, dass die Bausparkasse im Schadensfall eine Teilauszahlung zulässt.

Mietkaution als Tagesanleihe

Eine letzte, jedoch eher unübliche Form der Kautionsanlage ist die Tagesanleihe. Hierbei können Mieter Tagesanleihen in Form eines Schuldbuchkontos auf ihren Namen erwerben und dieses anschließend an den Vermieter verpfänden.

Fazit zum Mietkautionskonto

Auch wenn es mittlerweile einige Möglichkeiten zur Anlage der Mietkaution gibt, so ist das Mietkautionskonto dennoch weiterhin die gängigste Variante. Hierbei kann die Kaution entweder als Barkaution oder aber per Überweisung an den Vermieter bezahlt werden.

Wer das Mietkautionskonto eröffnet, ist dabei egal. Eröffnet der Mieter das Mietkautionskonto oder -sparbuch, so muss er dieses anschließend an den Vermieter verpfänden und bestenfalls einen Sperrvermerk dafür einrichten. Vermieter haben oft auch schon ein bestehendes Mietkautionskonto, welches sie nach einem Mieterwechsel einfach weiterverwenden. Wichtig hierbei ist, dass die Kaution auf einem separaten Konto angelegt wird, um im Insolvenzfall geschützt zu sein.

Das Mietkautionskonto ist somit weiterhin eine sehr einfache und praktische Möglichkeit, um die Kautionssumme einfach zu bezahlen und sicher zu hinterlegen. Empfehlenswert ist es, ein kostenloses Konto abzuschließen. Fallen für die Anlage Guthabenzinsen an, stehen diese nach Ende des Mietverhältnisses dem Mieter zu. Jedoch sind Guthabenzinsen für die meisten Konten aktuell extrem niedrig.

Um die beste Wahl hinsichtlich möglicher Kosten, Zinsen und vor allem Leistungen des Kontos zu bekommen, empfiehlt sich ein kostenloser Vergleich. Hier erhalten Sie schnell und einfach eine gute Übersicht über die besten Anbieter.

Häufige Fragen zu einem Mietkautionskonto

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass Vermieter eine Kaution verlangen müssen. Jedoch ist es mittlerweile gängige Praxis, dass Vermieter eine Kaution als Sicherheit verlangen. Natürlich können Sie sich weigern, eine Mietkaution zu bezahlen, jedoch wird der Vermieter dann vermutlich anderen Interessenten den Vortritt gewähren, welche gewillt sind, die Kaution zu bezahlen. Wurde die Kaution im Mietvertrag vereinbart und dieser unterschrieben, sind Sie zur Zahlung verpflichtet, ansonsten kann der Vermieter der Vertrag fristlos kündigen.

Der Vermieter kann die Höhe der Mietkaution selbst festlegen. Sie darf jedoch nicht höher als drei Nettokaltmieten sein. Nebenkosten und sonstige Betriebskosten dürfen bei der Höhe der Kaution nicht einberechnet werden.

Da die Kaution zur Sicherheit des Vermieters und somit in seinem Interesse angelegt wird, hat dieser auch eventuell anfallende Kosten für das Mietkautionskonto zu tragen. Dabei ist es egal, ob der Mieter oder Vermieter das Konto eröffnet hat.

Da es sich um das Geld des Mieters handelt, welches während der Mietdauer auf dem Kautionskonto angelegt wird, stehen ihm nach Mietende auch die auf dem Konto angefallenen Zinsen zu.

Die wichtigsten Punkte beim Eröffnen eines Mietkautionskontos sind die Verpfändungserklärung an den Vermieter sowie der Sperrvermerk. Ist ein Sperrvermerk auf das Konto eingerichtet, können Abhebungen von dem Konto nur noch nach Zustimmung von Mieter und Vermieter erfolgen. Somit wird sichergestellt, dass keiner der beiden Parteien unbefugt Geld von dem Konto abheben kann.

Wie bei jedem anderen Konto auch sollten zudem mögliche Zinsen und Gebühren beachtet werden. Hier gibt auch unser kostenloser Kautionskonto-Vergleich eine gute Übersicht.

Mieter haben das Recht, die Mietkaution in einem vollen Betrag oder aber in drei monatlichen Raten zu bezahlen. Dabei wird die erste Rate mit Einzug fällig, in den beiden Folgemonaten müssen dann die restlichen zwei Raten bezahlt werden. Vermieter sind nicht verpflichtet, die Mieter auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Sollte die Ratenzahlung also für Sie interessant sein, sprechen Sie dies am besten direkt selbst beim Vermieter an.

Die Mietkaution wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um den Tag, an dem der Mietvertrag unterzeichnet wird, sondern um den Mietbeginn, wie er im Vertrag festgehalten ist. Sollte eine Ratenzahlung vereinbart worden sein, ist die erste Rate mit Mietbeginn fällig, die zweite zu Beginn des darauffolgenden Monats und die dritte Rate zu Beginn des dritten Monats.

Die Mietkaution muss vor Mietbeginn vereinbart und im Mietvertrag festgehalten werden. Dazu zählt die Höhe, die Zahlungsweise und die Art der Mietkaution. Ohne Einstimmung des Mieters kann der Vermieter nachträglich keine Kaution mehr verlangen.

Sofern nach Auszug keine offenen Zahlungen mehr ausstehen, hat der Vermieter Ihnen die volle Kautionssumme zurückzugeben. Da Vermieter teils selbst auch noch auf die Rechnungen der Stadtwerke warten müssen, um die Betriebskostenrechnung abzuschließen, kann die Rückzahlung der Kaution bis zu sechs Monate dauern.

Wie bei anderen Finanzprodukten auch gibt es für Kautionskonten viele verschiedene Angebote. Durch einen Kautionskontovergleich erhalten Sie die besten Angebote übersichtlich aufgelistet. Die Kosten werden dabei bereits auf die benötigte Kautionssumme angepasst. Auch erhalten Sie einen guten Überblick über die verschiedenen Leistungen und Auszeichnungen der Anbieter. Ein kostenloser Mietkautionskonto Vergleich lohnt sich also in jedem Fall.