Reform der Mietpreisbremse

Bezahlbarer Wohnraum wird in Deutschland immer knapper. Für Geringverdiener und Arbeitslose fehlen die Sozialwohnungen und selbst Besserverdiener haben inzwischen Probleme, in den Ballungsräumen der Großstädte Wohnungen zu angemessenen Preisen zu finden. Die Hoffnungen, die in die Mietpreisbremse gesetzt wurden, haben sich bislang nicht erfüllt – auch weil das Gesetz handwerkliche Fehler enthält. Nun hat der Bundestag ein Reformpaket beschlossen, das die Rechte von Mietern deutlich stärken soll.
Mietpreisbremse soll verschärft werden
Bei Neuvermietungen in Regionen mit knappem Wohnraum, so schreibt die Mietpreisbremse vor, darf die neue Miete höchstens zehn Prozent über dem liegen, was der Vormieter bezahlt hat, außerdem darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als zehn Prozent überschritten werden. Was gut klang, hat unmittelbar vor der Einführung des Gesetzes dafür gesorgt, dass viele Vermieter die Mieten noch rasch erhöht haben. Ein weiteres Problem: Wie soll man erfahren, was der Vormieter zahlen musste? Hier setzt die Reform an: Vermieter sollen künftig verpflichtet sein, Interessenten und neuen Mietern mitzuteilen, wie hoch die Vormiete war. Anhand dieser Information sowie eines Blicks in den Mietspiegel lässt sich feststellen, ob die Mietforderung angemessen ist. Der Haken: Das gilt nur für bestehende Wohnungen, nicht für Neubauten.
Ein weiteres Problem sind Sanierungen und Modernisierungen. Oft verteuern sie den Wohnraum derart, dass die Bewohner sich die Miete nicht mehr leisten können und ausziehen müssen – die Rede ist von der sogenannten Luxussanierung. Dieses Problem soll zumindest entschärft werden. Statt elf Prozent soll der Vermieter nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen können. Der Mieterbund kritisiert das als noch immer zu hoch.
SPD will Mieterhöhungen deckeln
Auf den ersten Blick sehen die Neuerungen aus Mieterperspektive zwar gut aus. Ob sie aber langfristig die Mietsteigerungen wirklich begrenzen können, ist bislang zweifelhaft. Daher begrüßte der Mieterbund den Vorstoß von Andrea Nahles (SPD), wonach in Gebieten mit knapper Wohnraumversorgung für einen bestimmten Zeitraum die Mieten nur noch entsprechend der Inflationsrate von aktuell 2 Prozent erhöht werden dürfen. Das wäre für Vermieter ein harter Einschnitt. Aktuell dürfen sie sich innerhalb von drei Jahren einen Zuschlag von 15 Prozent genehmigen. „Gut, dass die Regierungspartei SPD jetzt endlich ernst macht und Forderungen für ein soziales Mietrecht aufstellt, die deutlich über die Kompromisse mit CDU/CSU im Koalitionsvertrag hinausgehen“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. „Wenn in Großstädten die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von 10 Jahren um 50, 60 oder gar 100 Prozent steigen, besteht dringender Handlungsbedarf. Es reicht nicht aus, die Wohnungs- und Mieterfrage ständig als die soziale Frage unserer Zeit zu beschreiben; wir benötigen Lösungen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass eine Regierungspartei jetzt Lösungswege aufzeigt.“
Dass dieses Vorhaben jemals umgesetzt wird, ist jedoch höchst unwahrscheinlich. Die Unionsparteien haben bereits ihre Ablehnung signalisiert, und auch Eigentümerverbände protestieren, da eine solche Regelung ihren Interessen naturgemäß widerspricht.



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