Müssen Mieter Reparaturen selbst zahlen?
Im Laufe der Jahre zeigt sich in Mietwohnungen natürlicher Verschleiß. Abnutzung und Alterserscheinungen machen sich breit. Der Fußboden weist abgelaufene Stellen auf, Türscharniere funktionieren nicht mehr so richtig, die Farbe der Tapete oder des Anstriches verblasst oder vergilbt, Holzelemente benötigen Pflege, Wasserhähne verkalken. Und so weiter. Vermeiden lässt sich das nur durch regelmäßige Instandhaltung und Pflege. Die relevante Frage für Mieter ist hierbei: Für welche Arbeiten und Kosten ist der Vermieter zuständig – und worum muss ich mich selbst kümmern?
Kleinreparaturen im Mietvertrag
Wichtig ist das auch in Hinblick auf die Mietkaution, die man beim Einzug hinterlegt hat. In der Regel beträgt sie eine bis vier Monatskaltmieten. Je nach Lage und Größe des Mietobjekts, kann die Kaution also beachtlich hoch sein. Es ist Geld, das man beim Auszug zurückhaben möchte. Um den Umzug zu finanzieren. Und auch, um die Kaution für die nächste Wohnung hinterlegen zu können. Doch wenn man als Mieter nachlässig war und auf Reparaturen und Instandhaltungen verzichtet hat, darf der Vermieter die Kaution unter Umständen einbehalten und die anfallenden Arbeiten aus ihr bezahlen. Oft landen solche Fälle sogar vor Gericht.
Das liegt auch daran, dass der Mietvertrag oft nicht weiterhilft oder rechtlich unwirksame Klauseln enthält, die dem Mietrecht widersprechen. Falls dem Mieter eine Bestimmung im Mietvertrag diesbezüglich seltsam oder fragwürdig erscheint, kann es nicht schaden, das Mietrecht zu konsultieren. Dies setzt den Verpflichtungen des Mieters nämlich bisweilen enge Grenzen. Reparaturen und Instandsetzungen sind in den allermeisten Fällen Sache des Vermieters. Wenn der Mieter vertraglich zu solchen Arbeiten verpflichtet wird, muss eine Obergrenze für die anfallenden Kosten ebenfalls definiert sein. Anderenfalls könnte die Klausel unwirksam sein. Mehr als 120 € pro Jahr dürfen das aber nicht sein, wie aus verschiedenen Gerichtsurteilen hervorgeht.
Mieter muss nicht mehr als 200 € im Jahr zahlen
Der Deutsche Mieterbund zieht die Grenze sogar schon bei 75 € pro Reparatur oder bei maximal 200 € pro Jahr. Ebenfalls gut für den Mieter: Liegen die Kosten höher, muss der Vermieter nicht nur den Differenzbetrag, sondern auch die gesamten Kosten begleichen.
Aber um welche Art von Reparaturen geht es überhaupt. Beim Deutschen Mieterbund heißt es dazu: „Die Reparatur selbst muss sich auf solche Teile der Mietsache beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Gemeint ist damit der tropfende Wasserhahn oder auch Schäden an Duschköpfen, Fenster-, Türverschlüssen, Rollläden, Jalousien, Lichtschaltern, Steckdosen usw.“ Es geht also wirklich um absolute Kleinigkeiten. Sobald aufwändigere Reparaturen erforderlich sind, die höhere Kosten verursachen, ist der Vermieter in der Pflicht. Wichtig für Mieter: Bei kleinen Reparaturen immer Belege und Quittungen aufheben, damit man die jährliche Gesamthöhe im Streitfall nachweisen kann!



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