Feiern auf Balkon und Terrasse

Zunächst einmal sollte geklärt werden: Balkon und Terrasse gehören zu der Wohnung, daher gelten auch die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Wohnung selbst. Mieter dürfen sich hier sonnen, dürfen essen, trinken oder rauchen. Außerdem ist es ihnen gestattet, Freunde einzuladen und auf Balkon oder Terrasse zu feiern.
Kein Grundrecht auf Grillen
Besonders in der Sommerzeit grillen viele Mieter gerne. Das ist zulässig und muss von den Nachbarn auch akzeptiert werden.
Allerdings gibt es zwei Ausnahmen, die dem Grillvergnügen den Garaus machen: Es gibt kein Grundrecht auf Grillen – ist im Mietvertrag das Grillen ausdrücklich verboten, müssen sich Mieter notgedrungen daran halten, wenn sie keine Abmahnung oder gar die Kündigung riskieren wollen. Zudem darf nicht gegrillt werden, wenn der Rauch in die Nachbarwohnung zieht. Kommt es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung durch Qualm oder Rauch, liegt unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit vor (Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz) und es droht eine Geldbuße.
Um 22 Uhr ist Schluss mit lustig
Wer seine Sommerparty auf den Balkon verlegt, muss bedenken: Ab 22 Uhr ist Schluss mit feiern. Danach kann allenfalls in der Wohnung weitergefeiert werden. Grundsätzlich gilt, aus Rücksicht auf die Nachbarn, aber eine Nachtruhe ab 22 Uhr.
Wer die Lautstärke von Unterhaltung und TV der Umgebung anpasst, darf davor aber draußen feiern und sogar die Spiele der Fußball-WM hier verfolgen.
Möbel nach Lust und Laune
Da Balkon und Terrasse zur Wohnung gehören, dürfen Mieter diesen Bereich nach der eigenen Vorstellung möblieren und gestalten. Gleichzeitig müssen sie sich auch darum kümmern, dass der Außenbereich sauber bleibt. Dazu gehört etwa die Reinigung der Abflusssiebe. Erforderliche Reparaturen, wie Anstrich oder Ausbesserung bzw. Erneuerung des Bodens, fallen in den Aufgabenbereich des Vermieters.
Bauliche Veränderungen müssen natürlich auch hier vom Vermieter genehmigt werden. Doch die Bepflanzung von Blumenkübeln und Balkonkästen erfordert keine Extra-Erlaubnis. Sogar an der Außenseite des Balkons sind Blumenkästen gestattet. Ihre Montage darf nur verboten werden, wenn sie Außenstehende gefährden oder wenn ein anderer gewichtiger Grund vorliegt (bspw. ein direkt unter dem Balkon liegender Parkplatz). Auch für einen unauffälligen Sichtschutz oder ein Rankgitter müssen sich Mieter keine Erlaubnis einholen.
Deko zur Fußball-WM
Wer während der Zeit der Fußball-WM Flagge zeigen will, darf das grundsätzlich tun. Poster der Nationalmannschaft oder Flaggen dürfen in die Fenster der Wohnung gehängt werden, denn hier stören sie niemanden. Wer Flaggen aus dem Fenster heraushängen will, kann auch das machen, solange diese die Normalgröße nicht überschreiten und nicht die Fenster der Nachbarn automatisch „mit beflaggen“.
Und auch der Balkon darf in den Nationalfarben dekoriert werden. Wer allerdings die Halterung einer Flagge an der Wand montieren möchte, muss zunächst seinen Vermieter um Erlaubnis bitten. Doch wenn sichergestellt ist, dass sich die Dekoration nicht selbstständig machen kann und andere behindert oder gefährdet, steht der Umgestaltung nichts mehr im Wege.
3 Kommentare
Hallo , wir wohnen in einem Wohngebiet (siedlung) und unser direkter Nachbar der hinter uns wohnt macht Lärm ohne Ende. Das geht schon den ganzen Sommer so und das Jahr für Jahr. Beispiel…. Bohrer, Flex, Hammer und so weiter. Da wir nicht ausweichen können und der Garten sehr klein ist , fühlen wir uns immens gestört. Ist das Wetter schön, und das war es diese Jahr, wird irgendeine neue Baustelle aufgemacht und es geht von vorne los. Unsere Nerven sind zum zerreißen gespannt. Was können wir tun? Dazu kommt noch , dass gerülpst, hochgezogen und gerotzt wird. Einfach nur ekelhaft und provokant.
Hallo Marion,
zuerst einmal „Dazu kommt noch , dass gerülpst, hochgezogen und gerotzt wird. Einfach nur ekelhaft und provokant.“ – Das ist nicht provokant sondern gesund und gar nicht so viel ekelhafter als Husten.
Zur Rechtslage kann ich dir nicht all zu viel sagen, aber eine Anleitung wie es auch ohne Rechtswege geht. (Die Quittung zum Rechtsweg ist wahrscheinlich „sein Rotz“ in „deiner Einfahrt“)…
1) Hingehen
2) Plauschen
3) Zum Grillen einladen
4) Ihm beim Grillabend Bier andrehen
5) Nach dem 5 Bier fragen ob man sich drauf einigen kann, zwischen 12 – 13 Uhr und 15 – 16 Uhr Ruhepausen auszumachen.
6) Falls nicht … 2 weitere Bier und fragen ob man sich die Flex ausleihen kann.
7) Wenn man schon mal da ist gleich die Kreissäge und das Laubgebläse mitnehmen…
8) Zuhause mit ner Zeitschaltuhr versehen 😉
Hallo
wie sieht es aus wenn man Nachts im Hof noch kurz mit einer anderen Person redet (in normaler Lautstärke)
Laut Nachbarn geht sowas gar nicht und ich sollte das unterlassen….
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